Pressemitteilung vom 3. Juli 2020 Nr.17/2020
Mordfall Schnaittach: Informationen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter im Hinblick auf die am 13. Juli 2020 beginnende Hauptverhandlung
Mit Verfügung vom 16. Juni 2020 hat der Vorsitzende der 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine sitzungspolizeiliche Anordnung im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit an der am 13. Juli 2020 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal E.006 des Strafjustizzentrums beginnende Hauptverhandlung gegen Stephanie P. getroffen.
Zunächst wird auf die Pressemitteilung 11/2020 vom 22. April 2020 und insbesondere die dort bereits mitgeteilten einzelnen Termine Bezug genommen. Aufgrund der aktuellen Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Neun Plätze im Sitzblock auf der Fensterseite des Sitzungssaals sind an je-dem der Sitzungstage bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird. In den Verhandlungspausen sind im Foyer vor dem Sitzungssaal ausdrücklich keine Foto- und Filmaufnahmen erlaubt. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude Maskenpflicht gilt. Der Vorsitzende der 19. Strafkammer hat für die Durchführung der Hauptverhandlung aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Beteiligten ebenfalls eine durchgehende Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, für alle angeordnet. Über Ausnahmen insbesondere im Rahmen der Beweisaufnahme im Hinblick auf einzelne Zeuginnen oder Zeugen entscheidet der Vorsitzende. Die Sitzung wird regelmäßig unterbrochen werden, um den Sitzungssaal zu lüften.
Fernseh- und Kamerateams sollen sich spätestens bis 17:00 Uhr des Vortages der jeweiligen Hauptverhandlungstage unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Es ist eine gesonderte Anmeldung für jeden Hauptverhandlungstag erforderlich. Auch im Übrigen wird den Vertreterinnen und Vertretern der Medien empfohlen, am jeweiligen Vortag die Pressestelle darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine Teilnahme an der Hauptverhandlung vorgesehen ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher