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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 3. August 2020 Nr. 21/2020

Amtsgericht Nürnberg: Keine Bewährung für Enkeltrickbetrüger

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 14. Juli 2020 einen 33-jährigen Angeklagten wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. 

Der Angeklagte war Mitglied einer Bande, die sich auf den sogenannten „Enkeltrick“ spezialisiert hatte. Die Vorgehensweise ist dabei so, dass die meist älteren Geschädigten angerufen werden und der Anrufer behauptet, ein naher Verwandter zu sein, der dringend Geld benötige. In der Regel wird dann eine dritte Person zu den Ge-schädigten geschickt, um für den angeblichen Verwandten das Geld abzuholen.

Der Angeklagte sollte im November 2019 bei der Geschädigten 50.000 € abholen. Zuvor hatte ein anderes Bandenmitglied die Geschädigte angerufen und behauptet, ihr Enkel „Wolfgang“ benötige 50.000 € für einen Notartermin. Ein Mitarbeiter des Notariats, welcher als „Herr Braun“ bezeichnet wurde, werde das Geld abholen. Die Geschädigte, welche noch von einem weiblichen Bandenmitglied, welches sich als Notarin ausgab, angerufen wurde, ging zur Bank und hob dort zunächst 7.000 € ab, welche sie mit weiteren 2.750 €, die sie zu Hause aufbewahrte, an die Täter überge-ben wollte. Ihr kamen jedoch Zweifel und sie informierte die Polizei, sodass der Angeklagte, als er das Geld abholen wollte, festgenommen werden konnte. Zum Schein war ein Briefumschlag hinterlegt worden, der aber mit Papier gefüllt war.

Das Amtsgericht hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt und diese nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht begründet dies vor allem damit, dass die Verteidigung der Rechtsordnung in solchen Fällen zwingend die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe gebiete. Für das allgemeine Rechtsempfinden würde es unverständlich erscheinen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat würde erschüttert werden, wenn in einem solchen Fall, in welchem gezielt ältere und in ihrer Verteidigungsfähigkeit eingeschränkte Tatopfer ausgesucht werden, noch einmal eine Bewährung ausgesprochen würde. Die Abschreckung anderer Täter gebiete zwingend eine Vollstreckung der Strafe. 

Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 14.07.2020, AZ: 41 Ls 876 Js 28285/19


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher