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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 3. Dezember 2020 Nr. 34/2020

Landgericht Nürnberg-Fürth: Verfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags durch einen Stoß vor die U-Bahn beginnt


Mit Beschluss vom 15. September 2020 hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren eröffnet.


Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, 9. Dezember 2020 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006 im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem 33-jährigen Angeklagten vor, am 24. Dezember 2019 den Geschädigten im U-Bahnhof „Hauptbahnhof“ bewusst vor die einfahrende U-Bahn der Linie U 2 gestoßen zu haben. Der Geschädigte wurde von der einfahrenden U-Bahn erfasst und unter dieser eingeklemmt und erlitt schwere Bruchverletzungen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat wegen dieses Vorfalls Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Folgende weitere Hauptverhandlungstermine sind vorgesehen:

  • Dienstag, 15. Dezember 2020
  • Mittwoch, 16. Dezember 2020
  • Freitag, 18. Dezember 2020
    jeweils um 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006.

Aufgrund der aktuellen Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. 12 Plätze sind an jedem der Sitzungstage bis fünfzehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und die Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung anordnen kann. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche unter https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/nuernberg/presse... aufgefunden und bereits ausgefüllt mitgebracht werden kann.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden dringend gebeten, sich bis 8. Dezember 2020, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme am ersten Verhandlungstag geplant ist. Die Anmeldung dient der Vorbereitung und Koordination.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher