Pressemitteilung vom 29. März 2021 Nr. 14/2021
Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist rechtskräftig
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte am 4. Dezember 2020 den 23-jährigen Angeklagten, welcher unter anderem Mitglied der Chatgruppe der sogenannten „Feuerkrieg-Division“ war, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte hatte gegen das Urteil zunächst Revision eingelegt, diese jedoch nunmehr zurückgenommen, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 4. Dezember 2020, Az: 1 KLs 505 Js 7/20
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher