Pressemitteilung vom 2. August 2021 Nr. 30/2021
LKA-Verfahren: Termine zur Hauptverhandlung über den Strafausspruch bestimmt
Der Vorsitzende der 21. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat mit Verfügung vom 30. Juli 2021 Termine zur erneuten Durchführung der Hauptverhandlung nur noch im Hinblick auf die Strafhöhe gegen den Angeklagten K. bestimmt auf:
4. Oktober 2021, 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006
11. Oktober 2021, 9:00 Uhr im Sitzungssaal 1.006
jeweils im Strafjustizzentrum Fürther Straße 114
Gleichzeitig hat die 21. Strafkammer mit Beschluss vom 30. Juli 2021 das Verfahren gegen den Angeklagten W. wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte am 27. Juli 2018 vier der insgesamt sechs wegen verschiedener Vorwürfe angeklagten LKA-Beamten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Den Angeklagten K. hatte es wegen falscher uneidlicher Aussage in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt und gegen den Angeklagten W. wegen falscher uneidlicher Aussage in einem Fall eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen war jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Dezember 2020 die Freisprüche bestätigt und gleichzeitig die Verurteilung gegen den Angeklagten W. vollständig und gegen den Angeklagten K. wegen eines Falles der uneidlichen Falschaussage aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Beim Angeklagten K. muss nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in jedem Fall auch die Strafe neu bemessen werden. Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2020 wird Bezug genommen.
Die Akten wurden der 21. Strafkammer vorgelegt. Die Kammer hat das Verfahren im Hinblick auf den Angeklagten W. mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auf die Möglichkeit so zu verfahren, hatte bereits der Bundesgerichtshof am Ende seiner Entscheidung hingewiesen.
Im Hinblick darauf, dass bei dem Angeklagten K. die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage in zwei Fällen bereits bestandskräftig ist, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Tatvorwurf wegen des weiteren Falschaussagedeliktes eingestellt. Es geht in der Hauptverhandlung daher nur noch darum, welche Strafe K. für die beiden Fälle der Falschaussage bekommt, für welche er bereits rechtskräftig schuldig gesprochen worden ist.
Wegen der Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Es stehen daher nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung, von welchen an jedem der Sitzungstage bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise acht Plätze für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert sind. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird, und eine FFP2 Maske zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude -Stand heute- die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass der Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – anordnen kann. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche hier aufgerufen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden kann. Alternativ ist auch ein Vorab-Check-In möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens 30. September 2021, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass erfolgt an den jeweiligen Sitzungstagen in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher