Pressemitteilung vom 27. September 2021 Nr. 33/2021
Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch: Verhandlung gegen Rainer W. findet in Nürnberg statt
Die zuständige Richterin des Amtsgerichts Neustadt a. d. Aisch hat Termine bestimmt, an welchen die Hauptverhandlung gegen Rainer W. u. a. wegen des Verdachts der Beleidigung und der gefährlichen Körperverletzung durchgeführt werden soll. Sie hat im Voraus konkrete Regelungen getroffen, um eine sichere und störungsfreie Hauptverhandlung zu ermöglichen und zeitgleich die Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter festgelegt.
Die Hauptverhandlung wird aus Sicherheitsgründen am 21. und am 28. Oktober 2021 im Strafjustizzentrum in Nürnberg, Fürther Straße 114, stattfinden. Es hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab, ob am 28. Oktober 2021 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen. Dem Angeklagten liegt u. a. gefährliche Körperverletzung zur Last. Er soll eine Person mit einer Taschenlampe geschlagen und dadurch verletzt haben. Auf eine weitere Person soll er einen Pflasterstein geworfen haben. Darüber hinaus werden ihm mehrere Beleidigungen, u. a. gegenüber Polizeibeamten, vorgeworfen.
Die Sitzung findet jeweils im Sitzungssaal E.006 statt und beginnt jeweils um 9:00 Uhr.Etwaige Änderungen werden rechtzeitig und durch Aushang bekannt gemacht.
Das Akkreditierungsverfahren beginnt
am Montag, den 27. September 2021 um 13:00 Uhr, und endet am Donnerstag, den 30. September 2021 um 13:00 Uhr.
Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind insgesamt elf Sitzplätze reserviert. Die Vergabe der reservierten Sitzplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen und ordnungsgemäßen Akkreditierungsgesuche per E-Mail. Vor oder nach dem oben genannten Zeitraum eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.
Akkreditierungsgesuche können ausschließlich per E-Mail an die Adresse akkreditierung@olg-n.bayern.de gerichtet werden (Stichwort: „Amtsgericht Neustadt“). Die hierfür vorgesehenen Akkreditierungsformulare (ein Formular für die Akkreditierung als Medienvertreterin/Medienvertreter und ein Formular zur Akkreditierung für Foto-/ Filmaufnahmen) stehen auf der Homepage des Oberlandesgerichts Nürnberg unter folgendem Link zum Ausfüllen bereit: https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/. Das ausgefüllte Formular sowie ein eingescannter gültiger Presseausweis oder eine vergleichbare Legitimation und ein eingescannter gültiger Bundespersonalausweis oder ein eingescannter gültiger Reisepass (bei ausländischen Journalisten eine vergleichbare Legitimation) sind per E-Mail an die angegebene Adresse zu übersenden.
Auf der Homepage der Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg ist auch ein Formblatt für die Anmeldung von Technikfahrzeugen hinterlegt https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/. Im Bedarfsfall ist dieses ausgefüllt mit dem Akkreditierungsgesuch einzureichen.
Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg beauftragt. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Mit einer Versendung der noch auszustellenden Akkreditierungsausweise und ggf. Platzkarten ist jedoch frühestens in der Woche ab 11. Oktober 2021 zu rechnen. Aus Beschleunigungsgründen wird daher gebeten, nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und von Sachstandsanfragen abzusehen. Für Fragen können Sie sich jederzeit an die Pressestelle wenden.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Es stehen daher im Zuschauerraum insgesamt nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird und eine FFP2 oder eine medizinische Maske zu tragen. Interviews werde ich ausschließlich im Presseraum E.001 geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder einer medizinischen Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass die Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – anordnen kann. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche hier aufgerufen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden kann. Alternativ ist auch ein Vorab-Check-In möglich.
Gerne steht die Pressestelle am Ende des jeweiligen Hauptverhandlungstages auch den Journalistinnen und Journalisten, welche keinen Sitzplatz bekommen konnten, für Fragen zur Verfügung.
Friedrich WeitnerRichter am OberlandesgerichtJustizpressesprecher