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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 11. November 2021 Nr. 40/201

Amtsgericht Nürnberg stellt Bürgerservice in der Flaschenhofstraße vor ! Abgesagt !

Die Vizepräsidentin des Amtsgerichts Nürnberg Daniela Ludwig wird den Medien am

Donnerstag, den 18. November 2021 um 14:00 Uhr
im Justizgebäude in der Flaschenhofstraße 35 (Treffpunkt Eingangsbereich)
den dortigen Bürgerservice vorstellen.

Es besteht Gelegenheit zu Foto- und Filmaufnahmen sowie zu Interviews.

Viele Menschen haben im Laufe ihres Lebens mit dem Amtsgericht zu tun. Sei es, dass sie ein Grundstück erwerben, einen Verein oder eine Handelsgesellschaft gründen, ihre Erbfolge regeln wollen oder selbst erben, sei es, weil sie Unterstützung für einen Angehörigen als amtlicher Betreuer organisieren möchten.

Logo des Bürgerservice

Für diese Angelegenheiten sind das Grundbuchamt, das Registergericht, das Nachlassgericht und das Betreuungsgericht zuständig. Diese Abteilungen der sogenannten "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" sind im Gerichtsgebäude Flaschenhofstraße 35 in Nürnberg untergebracht. Hinzu kommen das Insolvenz- und das Vollstreckungsgericht. Im Insolvenzrecht geht es darum, dass die Rechte von Schuldnern und Gläubigern in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren einen Ausgleich erfahren müssen. Einzelne Ansprüche von Gläubigern sind Gegenstand der Zwangsvollstreckung. Interessenten ersteigern Grundstücke oder Eigentumswohnungen im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

Um diese Aufgaben des Amtsgerichts bürgerfreundlich und effektiv bearbeiten zu können, ist seit Juli 2019 in der Flaschenhofstraße der Bürgerservice Justiz eingerichtet. Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr stehen derzeit vier Servicekräfte und Frau Rechtspflegerin Verena Wieland, Gruppenleiterin des Bürgerservice Justiz, für persönliche Vorsprachen in diesen Angelegenheiten zur Verfügung.

Bürgerservice

Was kann der Bürgerservice Justiz leisten? Allgemein werden Unterlagen entgegengenommen und mündliche Anträge aufgenommen, beschränkt auf die in der Flaschenhofstraße bearbeiteten Angelegenheiten. Bürgerinnen und Bürger können Einsicht in Handels- und Vereinsregister sowie Zwangsversteigerungsgutachten nehmen, aber auch in das Grundbuch, letzteres allerdings nur, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Gegen Kostenerstattung werden Auszüge gefertigt. Für das Nachlassgericht beurkundet Frau Wieland Erbausschlagungen für auswärtige Gerichte. Testamente zur Verwahrung nehmen die Servicekräfte entgegen, ebenso, wenn ein Testament nach einem Todesfall gefunden wird. Für das Insolvenzgericht erteilt der Bürgerservice Justiz Insolvenzbescheinigungen. Im Bereich der Mobi-liarvollstreckung wird der vollständige Parteiverkehr erledigt.

Frau Daniela Ludwig, Vizepräsidentin des Amtsgerichts und Abteilungsleiterin ist zufrieden: "Der Bürgerservice Justiz nimmt unseren Servicekräften in den Fachabteilungen viel Arbeit ab. So können Anliegen zielgerichtet aufgenommen werden und gelangen bereits gut vorbereitet etwa in das Nachlass- oder Betreuungsgericht zur weiteren Bearbeitung. Der Besucherstrom im Gerichtsgebäude hat sich erheblich reduziert, zugleich leisten wir einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit. Wir sind stolz darauf, bisher eine nahezu 100 %ige Erfolgsquote der an den Bürgerservice Justiz herangetragenen Anliegen zu haben."

Nicht in allen Fällen kann nämlich der Bürgerservice Justiz weiterhelfen. Anliegen, die andere Behörden betreffen, können selbstverständlich nicht bearbeitet werden, etwa für Polizei, Stadtverwaltung oder Angelegenheiten der Straf- oder Ziviljustiz, die im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts an der Fürther Straße 110 bearbeitet werden. Bestimmte Anträge, etwa der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, müssen in einem bestimmten Termin bei der zuständigen Amtsperson gestellt werden. Diese Spezialzuständigkeit gilt auch für die Hinterlegung von Geldbeträgen oder die Einsicht in die Grundakten. Schuldnerberatung und Rechtsberatung finden im Bürgerservice Justiz nicht statt, da das Amtsgericht zu einer Rechtsberatung nicht befugt ist.

Wartebereich Bürgerservice

Wie läuft der Besuch des Bürgerservice Justiz ab? Während der Sprechzeiten ist der Einlass grundsätzlich ohne Termin möglich. Für die Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen für auswärtige Gerichte, die Einsicht von Akten und Versteigerungsgutachten sollte unter 0911/321-01 ein Termin vereinbart werden. Ein Mundschutz ist entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu tragen. Das Sicherheitspersonal am Eingang führt den Sicherheitscheck von Person und Taschen durch und unterstützt bei der Regulierung des Besucherstroms. Die Servicekräfte rufen die Be-sucherinnen und Besucher nach Reihenfolge aus dem Warteraum zum jeweiligen Schalter.

Hinweise für Teilnehmende des Pressetermins: 

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).
  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
  • Im Gebäude des Amtsgerichts muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher