Pressemitteilung vom 15. November 2021 Nr. 41/2021
Verdacht des Doppelmordes im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf: Hauptverhandlung beginnt am 29. November 2021
Mit Verfügung vom 13. September 2021 hat die Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth Termine zur Hauptverhandlung in dem Verfahren wegen Verdachts des zweifachen Mordes im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf bestimmt.
Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, 29. November 2021 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006 im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114.
Folgende weitere Hauptverhandlungstermine sind vorgesehen:
Dienstag 30. November 2021,
Mittwoch, 1. Dezember 2021,
Donnerstag, 2. Dezember 2021,
Montag, 6. Dezember 2021,
Dienstag, 7. Dezember 2021,
Mittwoch, 8. Dezember 2021,
Donnerstag, 9. Dezember 2021,
Dienstag, 21. Dezember 2021,
Montag, 10. Januar 2022,
Dienstag, 11. Januar 2022
jeweils um 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006.
Zum Anklagevorwurf wird auf die Pressemitteilung 2/21 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 2. September 2021 Bezug genommen.
Aufgrund der aktuellen Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Zehn Plätze sind an jedem der Sitzungstage bis fünfzehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird und eine FFP 2 Maske zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude oder im Presseraum E.001 geben.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden dringend gebeten, sich bis spätestens 22. November 2021, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass erfolgt an den jeweiligen Sitzungstagen in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und die Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – anordnen kann. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche unter https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/nuernberg/presse... aufgefunden und bereits ausgefüllt mitgebracht werden kann. Alternativ ist auch ein „Vorab-Check-In“ möglich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher