Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021 Nr. 45/2021
Berufungsverhandlung in dem Strafverfahren gegen Rainer W. findet am 23. März 2022 statt
Der Vorsitzende der 4. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Berufungshauptverhandlung in dem Verfahren gegen Rainer W. auf den 23. März 2022 um 8:30 Uhr in Sitzungssaal E.006, Strafjustizzentrum in Nürnberg, terminiert. Er hat im Voraus konkrete Regelungen getroffen, um eine sichere und störungsfreie Hauptverhandlung zu ermöglichen und zeitgleich die Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter festgelegt.
Es hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab, ob am 23. März 2022 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen. Der Angeklagte war vom Amtsgericht Neustadt/Aisch am 21. Oktober 2021 u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung sowie mehrerer Beleidigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das Akkreditierungsverfahren beginnt
am Montag, den 24. Januar 2022 um 13:00 Uhr, und endet am Donnerstag, den 27. Januar 2022 um 13:00 Uhr.
Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind insgesamt zwölf Sitzplätze reserviert. Die Vergabe der reservierten Sitzplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen und ordnungsgemäßen Akkreditierungsgesuche per E-Mail. Vor oder nach dem oben genannten Zeitraum eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.
Akkreditierungsgesuche können ausschließlich per E-Mail an die Adresse akkreditierung@olg-n.bayern.de gerichtet werden (Stichwort: „Berufung NEA“). Die hierfür vorgesehenen Akkreditierungsformulare (ein Formular für die Akkreditierung als Medienvertreterin/Medienvertreter und ein Formular zur Akkreditierung für Foto-/ Filmaufnahmen) stehen rechtzeitig auf der Homepage des Oberlandesgerichts Nürnberg unter folgendem Link zum Ausfüllen bereit: https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/. Das ausgefüllte Formular sowie ein eingescannter gültiger Presseausweis oder eine vergleichbare Legitimation und ein eingescannter gültiger Bundespersonalausweis oder ein eingescannter gültiger Reisepass (bei Journalistinnen und Journalisten aus dem Ausland eine vergleichbare Legitimation) sind per E-Mail an die angegebene Adresse zu übersenden.
Auf der Homepage der Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg ist auch ein Formblatt für die Anmeldung von Technikfahrzeugen hinterlegt https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/. Im Bedarfsfall ist dieses ausgefüllt mit dem Akkreditierungsgesuch einzureichen.
Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg beauftragt. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Mit einer Versendung der noch auszustellenden Akkreditierungsausweise und ggf. Platzkarten ist jedoch frühestens ab Mitte Februar 2022 zu rechnen. Aus Beschleunigungsgründen wird daher gebeten, nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und von Sachstandsanfragen abzusehen. Für Fragen können Sie sich jederzeit an die Pressestelle wenden.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Es stehen daher im Zuschauerraum insgesamt nur wenige Sitzplätze zur Verfügung. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird und eine FFP2 Maske zu tragen. Interviews werde ich ausschließlich im Presseraum E.001 geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass der Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – angeordnet hat.
Gerne steht die Pressestelle am Ende des Hauptverhandlungstages auch den Journalistinnen und Journalisten, welche keinen Sitzplatz bekommen konnten, für Fragen zur Verfügung.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher