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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 20. September 2022, Nr. 13/2022

Betrugsverdacht bei Corona-Teststationen und Corona-Soforthilfen – Hauptverhandlung beginnt am 29. September 2022 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth

Vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Wirtschaftsstrafkammer, beginnt

                                                 am 29. September, 9:00 Uhr,
                                                im Sitzungssaal 2.006 (2. OG),
                                im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114, Nürnberg

die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges in Zusammenhang mit Schnelltestungen in Corona-Teststationen und wegen des Vorwurfs betrügerisch erlangter Corona-Soforthilfen.

 

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) - Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sollen sich zwei Betreiber von 12 Corona-Teststationen wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetruges und eine Mitarbeiterin wegen Beihilfe zu diesen Taten strafbar gemacht haben. Die Angeklagten sollen von Mai 2021 bis August 2021 für die im Raum Nürnberg, Fürth und Schwabach betriebenen Testcenter jeweils höhere Zahlen für Antigen-Schnelltestungen gemeldet als tatsächlich durchgeführt und zudem unzutreffend hohe Beschaffungskosten der Tests vorgetäuscht haben. Es soll ein Schaden von 437.399,48 € entstanden sein. In Höhe weiterer 214.178,58 € sei es nach Bekanntwerden der Ermittlungen nicht mehr zur Auszahlung gekommen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs wird ergänzend auf die Pressemitteilung 6/2022 der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Bezug genommen.

Des Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit Anklageschrift vom 10. August 2022 einem der beiden Teststationsbetreiber vorsätzlichen Subventionsbetrug in acht Fällen vor. Der Angeklagte soll im Zeitraum April 2020 bis Mai 2021 durch falsche Angaben finanzielle Hilfe in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von insgesamt über 140.000,00 € erwirkt haben. In fünf Fällen soll er für den Betrieb eines Cafés und das Vermieten von Ferienunterkünften in Nürnberg unzutreffende Angaben zu Umsätzen gemacht haben, obgleich der Geschäftsbetrieb längst eingestellt gewesen sei. Insoweit soll er zu Unrecht Auszahlungen im Gesamtbetrag von 119.608,69 € erhalten haben. In drei weiteren Fällen soll er für die von ihm angemeldete Sportagentur, über die er beabsichtigte, Arbeitsverträge von Profi-Fußballern zu vermitteln, falsche Angaben gemacht und hierdurch Auszahlungen von Hilfen in Höhe von insgesamt 22.500,00 € erreicht haben.

Nach dem Prozessauftakt am 29. September 2022 sind folgende weitere Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen:

Dienstag, 4. Oktober 2022
Donnerstag, 13. Oktober 2022
Montag, 17. Oktober 2022
Donnerstag, 20. Oktober 2022
Freitag, 21. Oktober 2022
(jeweils Sitzungssaal 2.006, Beginn jeweils 9:00 Uhr).

Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen - auch kurzfristig - möglich.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden gebeten, sich spätestens bis 28. September 2022, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass erfolgt an den jeweiligen Sitzungstagen in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

  

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin