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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 10. November 2022, Nr. 18/2022

Verdacht des betrügerischen Cybertradings – Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der Führungsebene einer internationalen Bande beginnt am 16. November 2022 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth

Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Wirtschaftsstrafkammer, beginnt

                                          am 16. November, 9:00 Uhr,
                                  im Sitzungssaal E.006 (Erdgeschoss),
                        im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114, Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder aus der Führungsebene wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Anlagebetruges und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer.

Nach der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) soll einer der beiden Angeklagten ab August 2017, der zweite Angeklagte ab Juli 2020 als Teil der Führungsebene einer international agierenden Tätergruppierung zahlreiche Kapitalanleger in Form des sog. Cybertrading betrogen haben. Die professionell organisierte Gruppe habe im Zeitraum ab Ende 2016 bis Juli 2021 mehrere Online-Trading-Plattformen für Finanzprodukte mit vorgegebenen Adressen in Genf, London oder der Karibik geschaffen, um über diese Handelsplattformen angebliche Finanzgeschäfte zu simulieren und über Callcenter eine Vielzahl von Anlegern aus Deutschland und anderen europäischen Ländern angeworben, die teils mehrfach erhebliche Summen im Vertrauen auf lukrative Anlagegeschäfte in die vermeintlichen Finanzinstrumente investierten. Tatsächlich seien die in betrügerischer Absicht erlangten Geldbeträge nie wie vorgegeben angelegt, sondern zur Verschleierung über ein Geflecht aus wechselnden Firmen und Scheinfirmen weiter transferiert worden. Für Anlagekunden aus dem deutschsprachigen Raum seien Mitarbeiter eines Callcenters in Bulgarien, dessen Leitungsebene die beiden Angeklagten zuzurechnen seien, zuständig gewesen. Der seit August 2017 an dem betrügerischen System beteiligte Angeklagte habe nach dem Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen verursachten Gesamtschaden von über 14 Millionen Euro mitzuverantworten, der seit Juli 2020 beteiligte zweite Angeklagte einen Gesamtschaden in Höhe von über 8 Millionen Euro. Die Geschädigten stammen aus dem gesamten Bundesgebiet und Österreich, einzelne aus Nürnberg und der weiteren Umgebung. Die größte Schadenssumme im mittelfränkischen Raum beläuft sich insgesamt auf über 275.000 Euro. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Anklageerhebung und umfangreichen Ermittlungen der ZCB wird auf die Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Nr. 11/2022  und 16/2021 verwiesen.

Die 18. Strafkammer hat im Strafverfahren gegen die beiden mutmaßlichen Callcenter-Manager insgesamt 20 Verhandlungstage angesetzt. Neben vier weiteren Hauptverhandlungsterminen im November (am 18., 23., 28. und 29. November 2022, jeweils 9:00 Uhr, jeweils Saal E.006) sind weitere 15 Termine im Dezember 2022 und Januar 2023 (zuletzt für 31. Januar 2023, 9:00 Uhr, Saal E.006) bestimmt. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens 15. November 2022 unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind. Im Gerichtssaal ist eine FFP2- Maske zu tragen.

Die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 11. August 2022 einen Mittäter aus der „Cybertrading“-Tätergruppierung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 125 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem rechtskräftigen Urteil war eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen.

 
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin