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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 28. Juni 2023 Nr. 23/2023

Amtsgericht Nürnberg: Verdacht der Haushaltsuntreue – Hauptverhandlung beginnt am 5. Juli 2023

Am Mittwoch, den 5. Juli 2023, beginnt um 9:00 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, im Sitzungssaal 126 (1. Obergeschoss), die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Haushaltsuntreue im Zusammenhang mit der Höhergruppierung zweier tarifvertraglich Beschäftigter bei der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem Angeklagten Untreue in zwei Fällen zum Nachteil der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz wegen einer unzulässigen, zu hohen Einstufung städtischer Mitarbeiter vor. Der Angeklagte soll als Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt i.d.OPf. pflichtwidrig angewiesen haben, dass zwei städtische Tarifbeschäftigte von der Entgeltgruppe 6 Erfahrungsstufe 3 auf die Entgeltgruppe 9 unter Beibehaltung der Erfahrungsstufe 3 höhergruppiert wurden, obgleich sie nach Tarifvertrag in die Erfahrungsstufe 2 hätten eingestuft werden müssen. Hierdurch sei von Frühjahr 2015 bis Frühjahr 2020 ein Schaden in Höhe von insgesamt 18.583,90 € entstanden.

Das Amtsgericht hat für den Strafprozess noch einen Fortsetzungstermin für Mittwoch, 19. Juli 2023, 9:00 Uhr (Saal 126) bestimmt. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme sind ggfs. weitere Termine möglich. 

Es stehen nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden gebeten, sich bis spätestens 4. Juli 2023, 14.00 Uhr unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt. Die Anmeldung dient allein der Planung und Koordination. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter. 

Das Amtsgericht Nürnberg hatte mit Beschluss 5. Dezember 2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Aus Sicht des Amtsgerichts ergab sich nach Beurteilung der Aktenlage hinsichtlich des angeklagten Untreuevorwurfs keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit, weil in Gesamtschau aller Umstände, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine stufengleiche Höhergruppierung rechtlich ab März 2017 möglich wurde, nach Auffassung des Amtsgerichts jedenfalls keine gravierende Pflichtverletzung feststellbar sei. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen diese Entscheidung Beschwerde zum Landgericht Nürnberg-Fürth eingelegt. 

Das Landgericht hat mit Beschluss vom 17. März 2023 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg (Strafrichter für Wirtschaftsstrafsachen) eröffnet. Es sah bereits aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Höhergruppierungen um gebundene Entscheidungen handelte, für die kein Ermessensspielraum bestand, eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit hinsichtlich der angeklagten Tatvorwürfe. 



Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin