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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 23. Februar 2023 Nr. 3/2023

Verdacht des Drogenhandels mit 1,2 Tonnen Marihuana – Hauptverhandlung gegen mutmaßliche sechsköpfige Bande beginnt


Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth findet

                                 am 1. März 2023, 9:00 Uhr,
                         im Sitzungssaal E.006 (Erdgeschoss),
             im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114, Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen sechs mutmaßliche Bandenmitglieder wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge statt.

Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sollen die sechs Angeklagten sich spätestens 2020 zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich in großem Umfang mit Drogen zu handeln. Sie sollen in einer Vielzahl von Einzelfällen kiloweise Rauschgift - hauptsächlich Marihuana - meist von Lieferanten aus Frankfurt am Main bezogen, im Raum Nürnberg in Bunkerörtlichkeiten verbracht und hier an verschiedene Abnehmer verteilt haben. Ihre Absprachen zu den einzelnen Rauschgiftgeschäften sollen sie über sog. Kryptohandys getroffen haben. Insgesamt sollen sie im Zeitraum Januar 2020 bis Juni 2021 etwa 1,2 Tonnen Marihuana, 150 Kilogramm Haschisch und 2 Kilogramm Kokain gemeinschaftlich umgesetzt haben. 

Die 1. Strafkammer hat für den Strafprozess insgesamt sieben Hauptverhandlungstage angesetzt und als weitere Fortsetzungstermine 2., 15.,16., 23., 28. und 30. März 2023 (Beginn jeweils 9:00 Uhr, jeweils Sitzungssaal E.006) bestimmt. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können einzelne Termine entfallen oder hinzukommen. Zudem sind auch in zeitlicher Hinsicht kurzfristig Änderungen möglich. 

Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden gebeten, sich spätestens bis 28. Februar 2023 (16:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn sie an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass am Tag der Hauptverhandlung erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter. 

Bereits mit Urteil vom 13. Februar 2023 hatte die 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zwei weitere Personen, mit denen die Angeklagten des hiesigen Verfahrens auch Lieferbeziehungen unterhalten haben sollen, wegen des Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen und gegen diese Gesamtfreiheitsstrafen von zehn bzw. acht Jahren verhängt, die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt sowie die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.675.300,00 € bzw. 549.700,00 € angeordnet. Den beiden Verurteilten wurde zur Last gelegt, im Raum Nürnberg Marihuana mit einer Gesamtmenge von ca. 950 Kilogramm umgesetzt zu haben. Das Urteil gegen den zu acht Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilten Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.
 
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. 


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin