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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 15. November 2023 Nr. 37/2023

Landgericht Nürnberg-Fürth: Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht im sog. „Maishäckslerverfahren“ beginnt am 23. November 2023

Der Vorsitzende des Schwurgerichts (5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth) hat im sog. „Maishäckslerverfahren“ Termin zu Hauptverhandlung bestimmt auf

                                                    Donnerstag, 23. November 2023, 9:00 Uhr,
                                        Sitzungssaal E.006 im Strafjustizzentrum (Erdgeschoss),
                                                                Fürther Straße 114, Nürnberg.

Der 69jährige Angeklagte soll im Zeitraum von März bis September 2019 im Raum Neustadt an der Aisch entweder allein oder zusammen mit seinem 64jährigen Bruder auf Maisfeldern Nägel, Hölzer und andere Metallteile so deponiert haben, dass es teils zu erheblichen Beschädigungen insbesondere von Maishäckslern gekommen sein soll. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch erließ gegen den Angeklagten wegen dieser Tatvorwürfe zunächst einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter Sachbeschädigung. Hiergegen legte der Angeklagte Einspruch ein. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch bestimmte deshalb Termin zur Hauptverhandlung auf den 20. Februar 2023 und 6. März 2023.

Nachdem sich aus der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erkenntnisse ergaben, dass eine potenzielle hohe Gefährlichkeit für Personen, insbesondere durch das Herumwirbeln der Metallteile bestand und insoweit sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht eine rechtliche Bewertung als versuchter Totschlag in Betracht kommen kann, verwies das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren an das sachlich zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth (Schwurgericht).

Das Schwurgericht hat für den Strafprozess insgesamt acht Hauptverhandlungstage vorgesehen. Fortsetzungstermine wurden bestimmt auf 24., 28. und 30. November sowie 5., 11., 14. und 19. Dezember 2023 (jeweils 9:00 Uhr, jeweils Sitzungssaal E.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können einzelne Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind - ggfs. auch kurzfristig - Änderungen möglich.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens 22. November (16:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für angemeldete Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden zum Prozessauftakt Sitzplätze in der ersten Reihe reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.

Der Bruder des Angeklagten wurde wegen dieser Tatvorwürfe durch (nicht rechtskräftiges) Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Aisch vom 19. Mai 2022 wegen Sachbeschädigung in drei Fällen und versuchter Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Strafverfahren befindet sich derzeit noch in der Berufungsinstanz am Landgericht Nürnberg-Fürth. Ein Termin ist aktuell nicht bestimmt (Grund: Erkrankung des Angeklagten). 

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin