Pressemitteilung vom 6. März 2023 Nr. 6/2023
Korruptions- und Betrugsvorwürfe zum Nachteil des Staatlichen Bauamts Nürnberg - Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt
Vor der 12. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Montag, 13. März 2023, 9:00 Uhr,
im Sitzungssaal 627,
im Justizgebäude, Fürther Straße 110 in Nürnberg
die Hauptverhandlung gegen acht Angeklagte wegen des Vorwurfs von Korruptionsstraftaten und gewerbs- und bandenmäßigen Betruges.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft einem ehemaligen Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts Nürnberg und sieben weiteren Angeklagten aus der Baubranche Korruptionsdelikte sowie Betrug zum Nachteil des Staatlichen Bauamts Nürnberg vor. Zwei Baufirmen sollen 2017 bis 2021 regelmäßig überhöhte Rechnungen für Bauleistungen gestellt haben, die der angeklagte Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes absprachegemäß zur Zahlung freigegeben haben soll. Die zu Unrecht erlangten Gelder sollen die Angeklagten - mittels Scheinrechnungen weiterer Baufirmen verschleiert – untereinander aufgeteilt haben. Außerdem sollen Schmiergeldzahlungen für eine bevorzugte Zuteilung von Aufträgen erbracht worden sein. Hinsichtlich der Einzelheiten der Vorwürfe der Anklage und des Ermittlungsverfahrens wird ergänzend auf die Pressemitteilung 01/2023 der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Bezug genommen.
Die Wirtschaftsstrafkammer hat für den Strafprozess insgesamt 17 Hauptverhandlungstage - jeweils Saal 627 und Beginn (soweit nicht abweichend) 9:00 Uhr - angesetzt:
Dienstag, 14. März 2023
Freitag, 17. März 2023
Dienstag, 21. März 2023
Mittwoch, 22. März 2023, 13:00 Uhr
Mittwoch, 29. März 2023
Donnerstag, 30. März 2023
Dienstag, 11. April 2023, 13:00 Uhr
Donnerstag, 13. April 2023
Montag, 17. April 2023
Mittwoch, 19. April 2023
Freitag, 21. April 2023
Mittwoch, 3. Mai 2023
Montag, 15. Mai 2023
Mittwoch, 17. Mai 2023
Dienstag, 23. Mai 2023
Donnerstag, 25. Mai 2023
Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Es stehen nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden daher gebeten, sich bis spätestens 10. März 2023, 12:00 Uhr unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt. Die Anmeldung dient allein der Planung und Koordination. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Die für Medien reservierten Sitzplätze werden, wenn diese nicht 10 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung – mithin 8:50 Uhr - belegt sind, an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer freigegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin