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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 19. Juni 2024 Nr. 20/2024

Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht gegen Landwirt aus Landkreis Neumarkt beginnt

Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als Schwurgerichtskammer, beginnt

                                 am Dienstag, 25. Juni 2024, 9:00 Uhr,
                                          im Sitzungssaal E.006
                im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,


die Hauptverhandlung gegen einen Landwirt, der mit einem Traktor einen Nachbarn angegriffen und verletzt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Landwirt versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie versuchte gefährliche Körperverletzung mit Bedrohung vor. Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte am 20. August 2023 mit seinem Traktor auf der Ortsdurchfahrt einer kleinen Gemeinde im Landkreis Neumarkt zunächst den dort abgestellten Transporter eines benachbarten Landwirts verschoben haben, als dieser gerade das Fahrzeug entladen habe. Anschließend soll der Angeklagte, den mit einem schweren Strohballen befüllten Frontlader des Traktors heruntergelassen haben und auf den Nachbarn zugefahren sein, diesen mit dem Strohballen im Bereich des Oberkörpers erfasst und unter Inkaufnahme möglicher lebensgefährlicher Verletzungen gegen einen Container gedrückt haben. Der Nachbar habe hierdurch Prellungen und Schürfwunden erlitten. Einen zu Hilfe eilenden weiteren Nachbarn, der unverletzt blieb, soll der Angeklagte unter Einsatz einer Eisenstange bedroht haben. Erst durch das Eingreifen weiterer hinzugekommener Personen sei der Angeklagte von weiteren Handlungen abgehalten worden. 

Die Schwurgerichtskammer hat zur Fortsetzung der Hauptverhandlung weitere Termine bestimmt auf 28. Juni sowie 3., 8., 9., 10. und 11. Juli 2024 (jeweils 9:00 Uhr). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich. 

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens Montag, 24. Juni 2023 (14:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind. 


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin