Pressemitteilung vom 4. September 2024 Nr. 24/2024
Betrugsverdacht beim Handel mit Corona-Schutzmasken – Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt
Vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Donnerstag,
12. September 2024, 9:00 Uhr,
im
Sitzungssaal 1.009,
im
Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken während der Corona-Pandemie.
Die Angeklagten sollen als Mitgeschäftsführer eines Handelsunternehmens während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken und andere Firmen Mund-Nasen-Schutzmasken zum medizinischen Gebrauch verkauft und dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass ein Teil der aus China bezogenen Schutzmasken nicht der vereinbarten Qualität entsprach. Hinsichtlich der Einzelheiten der Anklage wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (Nr. 4/2022) vom 10. Juni 2022 Bezug genommen.
Das Landgericht lehnte im Juni 2023 - mit Ausnahme des Vorwurfs der Urkundenfälschung gegen einen der beiden Angeklagten - die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft eröffnete das Oberlandesgericht Nürnberg im Februar 2024 das Hauptverfahren gegen die Angeklagten und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend zu. Auf die Pressemitteilungen vom 19. Juni 2023 (Nr. 19/2023) und vom 5. Februar 2024 (Nr. 2/2024) wird ergänzend Bezug genommen.
Das Landgericht hat weitere
Termine zur Fortsetzung
der Hauptverhandlung bestimmt auf 20.9.; 30.9.; 18.10.; 22.10.; 5.11.;
7.11.; 12.11.; 19.11.; 28.11.; 6.12. und zuletzt 12.12. (jeweils 9:00 Uhr,
jeweils Saal 1.009). Abhängig vom
Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder
hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens Mittwoch, 11. September 2024, 14:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin