Pressemitteilung vom 16. Oktober 2024 Nr. 30/24
Verdacht des Abrechnungsbetruges gegen ehemalige Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes Bayern – Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt
Vor der 12. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt
am Donnerstag, 24. Oktober 2024, 9:00 Uhr,
im Strafjustizzentrum Nürnberg, Sitzungssaal 2.008,
Fürther Straße 114, Nürnberg,
die Hauptverhandlung gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes Bayern (ASB) wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Abrechnungsbetruges.
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg legt den Angeklagten bandenmäßigen Betrug im Bereich des Rettungsdienstes zur Last. Sie sollen in den Jahren 2013 bis 2018 bewusst wahrheitswidrig höhere rettungsdienstliche Kosten geltend gemacht haben, als tatsächlich angefallen waren, um dem ASB-Landesverband auf diese Weise zusätzliche Gelder zuzuführen. Der zum Nachteil der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern GmbH und mittelbar auch den Sozialversicherungsträgern entstandene Gesamtschaden infolge überhöhter Abrechnungen soll sich auf rund 4,7 Mio. Euro belaufen.
Einer der Angeklagten soll zudem ein Firmenfahrzeug der ASB-Notfallhilfe seit 2014 privat genutzt und im Februar 2019 einen Betrag von 63.000 € aus dem Vermögen des bereits liquidierten ASB Regionalverband Ingolstadt e. V. ohne sachlichen Grund auf sein Privatkonto überwiesen und erst im April 2019 auf ein Konto des ASB- Landesverbandes weitergeleitet haben. Er soll sich daher auch wegen Untreue strafbar gemacht haben. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Anklagevorwürfe und des Ermittlungsergebnisses wird ergänzend auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 5/2023 vom 19. April 2023 Bezug genommen.
Die Wirtschaftsstrafkammer hat mit Beschluss vom 5. August 2024 die Tatvorwürfe betreffend das Jahr 2013, die einen mutmaßlichen Betrugsschaden in Höhe von rund 1 Mio. € umfassen, wegen zwischenzeitlich eingetretener Strafverfolgungsverjährung eingestellt. Im Hinblick auf die weiteren Tatvorwürfe ab dem Jahr 2014 hat die Wirtschaftsstrafkammer die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und für den Strafprozess noch elf weitere Hauptverhandlungstage (jeweils Saal 2.008, Beginn 9:00 Uhr) angesetzt:
- Montag, 4. November 2024
- Donnerstag, 7. November 2024
- Donnerstag, 14. November 2024
- Montag, 18. November 2024
- Mittwoch, 20. November 2024
- Montag, 25. November 2024
- Mittwoch, 27. November 2024
- Donnerstag, 5. Dezember 2024
- Freitag, 6. Dezember 2024
- Donnerstag, 12. Dezember 2024
- Donnerstag, 19. Dezember 2024
Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens Mittwoch, 23. Oktober 2024, 14:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin