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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 21. November 2024 Nr. 35/2024

Vater bei Jagdausflug tödlich verletzt – Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren vor der Jugendkammer beginnt


Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 31. Juli 2024 gegen den zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Sohn des bei einem Jagdausflug getöteten Vaters zugelassen und das Hauptverfahren im Sicherungsverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung beginnt am 29. November 2024 um 9:30 Uhr im Sitzungssaal 1.006 im Strafjustizzentrum Nürnberg, Fürther Straße 114. Ein weiterer Fortsetzungstermin wurde bestimmt auf 3. Dezember 2024, 9:30 Uhr.

Der Beschuldigte soll am 1. Mai 2024 seinen Vater während eines gemeinsamen Jagdausfluges in einem Waldstück bei Burgbernheim mit einem Jagdgewehr getötet und somit einen Totschlag begangen haben. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ermittlungsergebnis davon aus, dass der Beschuldigte in diesem Zeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war und ein Sicherungsbedürfnis für die Allgemeinheit besteht. Sie strebt in der Hauptverhandlung daher die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Verhandlung vor der erkennenden Jugendkammer ist nach der gesetzlichen Regelung im Jugendgerichtsgesetz grundsätzlich öffentlich, da der Beschuldigte im Zeitpunkt des Vorfalls 18 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Es ist aber möglich, dass auf Antrag der Verfahrensbeteiligten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des heranwachsenden Beschuldigten die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. 

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren teilnehmen zu können, bis spätestens Donnerstag, 28. November 2024,14:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind. 

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin