Pressemitteilung vom 22. Februar 2024 Nr.4/2024
Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Vermisstenfall Alexandra R. das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt
Mit
Beschluss vom 14. Februar 2024 hat die 19. Strafkammer des Landgerichts
Nürnberg-Fürth als Schwurgerichtskammer das Hauptverfahren gegen die
Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur
Hauptverhandlung zugelassen. Des Weiteren hat der Vorsitzende des
Schwurgerichts als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung Dienstag, den 9. April 2024, festgelegt und
Fortsetzungstermine bis in den Juli 2024 bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten in ihrer Anklageschrift unter anderem gemeinschaftliche Geiselnahme und Mord vor. Zum näheren Inhalt der Anklageschrift wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9. Januar 2024 (Nr. 1/2024) Bezug genommen.
Eine Anmeldung der Medien zur Teilnahme an der Hauptverhandlung ist derzeit noch nicht möglich. Das Gericht beabsichtigt aufgrund des zu erwartenden großen Interesses ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen und mit der Durchführung die Justizpressestelle zu beauftragen. Detaillierte Informationen zu den Hauptverhandlungstagen und zu den Akkreditierungsbedingungen werden zeitnah in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin