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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 22. April 2025 Nr. 17/2025

Strafprozess wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung beginnt – „Messerangriff in Hersbruck“


Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, dem Schwurgericht, beginnt

                                                   am Montag, 28. April 2025, 9:00 Uhr,
                                                  im Sitzungssaal E.006 (Erdgeschoss),
                                    im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wegen des Verdachts des versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und der dreifachen gefährlichen Körperverletzung.

Der Angeklagte soll am 18. Juli 2024 gegen 21:00 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau an einem Spielplatz in Hersbruck aufgesucht und diese in Tötungsabsicht mit einem Messer durch eine Vielzahl von Stichen im Bereich des Kopfes und Oberkörpers schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Trennung nicht akzeptiert und aus übersteigertem Besitzdenken gegenüber seiner Ehefrau gehandelt habe. Der Angeklagte soll zudem seine zum damaligen Zeitpunkt 15-jährige Tochter, als diese ihrer Mutter zur Hilfe eilte, durch mehrere Messerstiche erheblich verletzt haben. Beide sollen nur durch eine Notoperation gerettet worden sein. Auch einer Freundin der Ehefrau, die ebenfalls den Angeklagten von dem Angriff auf seine Ehefrau abhalten wollte, soll der Angeklagte Schnittverletzungen zugefügt haben. 

Die Schwurgerichtskammer hat für das Strafverfahren noch neun weitere Verhandlungstage angesetzt und Fortsetzungstermine bestimmt auf 29. April, 9., 15., 22., 23., 26., 27., 28. Mai und zuletzt 2. Juni 2025 (jeweils 9:00 Uhr, Saal E.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 25. April 2025, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind. 


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin