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Staatsanwaltschaft Amberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Stellenangebote

Stellenangebot

Die Staatsanwaltschaft Amberg sucht immer wieder (zunächst jeweils für 1 Jahr) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) als Angestellte im öffentlichen Dienst (Justizangestellte).


Durch Ihre Tätigkeit als Justizangestellte bzw. Justizangestellter bei der Staatsanwaltschaft Amberg unterstützen Sie gemeinsam mit den Justizfachwirten die Arbeit von Staatsanwälten und Rechtspflegern. Im Team tragen Sie dazu bei, dass die Behörde für Strafverfolgung und Strafvollstreckung Ihre Aufgaben effizient erfüllt.

Die notwendige fachlichen Kenntnisse werden am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Schulungskonzepts vermittelt.

Wir setzen voraus:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten oder Justizfachangestellten
  • gute Kenntnisse bei der Texterfassung und -Bearbeitung (min. 1800 Anschläge/10 Minuten) sowie die Bereitschaft, mit IT-Fachverfahren umzugehen
  • Bereitschaft, im Team zu arbeiten und sich laufend fortzubilden
  • Kenntnisse in den Office-Anwendungen

Wir bieten

eine interessante, verantwortungsvolle und sichere Tätigkeit bei der Bayerischen Justiz als besonders familienfreundlichem Arbeitgeber mit den Leistungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wie z.B.:

  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TV-L
  • Wochenarbeitszeit 40,1 Stunden (in Gleitzeit)
  • 30 Tage Erholungsurlaub

Bewerben Sie sich!
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an den Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Amberg, Regierungsstr. 8-10, 92224 Amberg und fügen Sie Ihrer Bewerbung insbesondere Ihre Abschluss- und Prüfungszeugnisse über den mittleren Schulabschluss, den Berufsschul- und Berufsausbildungsabschluss bei sowie vorhandene Arbeitszeugnisse und den Nachweis für die Kenntnisse in der Texterfassung.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.

Stellenanzeige Justizfachwirt/-in

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt in der bayerischen Justiz bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg

Die bayerische Justiz bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg bietet zum 2. September 2024 noch freie Plätze für die Ausbildung

zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt (m/w/d).

Was fällt dir beim Stichwort „Justiz“ ein? Schwarze Roben? Gesetzesbücher? Uns fällt noch mehr ein: Ich mach‘ Gerechtigkeit!

Mach‘ Gerechtigkeit: Starte deine Ausbildung in der Justiz Bayern – JETZT – auch ohne Beamtentest!

Als Justizfachwirtin und als Justizfachwirt arbeitest du in der Geschäftsstelle von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hand in Hand mit der Richterin, dem Staatsanwalt, der Rechts­pflegerin. Du übernimmst vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben und bist ein wichti­ges Mitglied im Team:

Du bist die erste Anlaufstelle für Menschen, die rechtliche Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Du hilfst ihnen mit deinem Fachwissen und deiner Erfahrung – einfühlsam und kommunikationsstark. Außerdem managst du elektronische Akten, Termine, Fristen und wichtige Unterlagen. Und: Du führst Protokoll bei Gericht. In der Verhandlung sitzt du in einer schwarzen Robe am Richtertisch.

Du machst Gerechtigkeit: Das macht stolz und richtig Sinn!

·  Deine Ausbildung: In nur 2 Jahren zum Wunschberuf. 2-jährige Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wenn du bestehst, wirst du in der Regel übernommen: Erst ins Beamtenverhältnis auf Probe und dann auf Lebenszeit.

Mit allen Vorzügen der Verbeamtung.

·  Wohnortnahe Ausbildung bei einem Amtsgericht in deiner Nähe.

·  Wechsel zwischen Fachtheorie an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz und der Praxis an Gerichten und Staatsanwaltschaften.

·  Kostenfreie Unterkunft an der Justizakademie, für Verpflegung wird gesorgt.


WAS WIR DIR BIETEN

·    Attraktive Anwärterbezüge (= dein „Azubi-Gehalt“, derzeit 1.359,93 € brutto monatlich)

·    Weihnachtsgeld, Zuschläge (z.B. Orts- und Familienzuschlag) und Zulagen

·    Vermögenswirksame Leistungen

·    Sicherer Arbeitsplatz in einer modern ausgestatteten Justizbehörde

·    Interessante und vielseitige Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen Gerichts­abteilungen und bei den Staatsanwaltschaften sowie Karrierechancen

·    Feste Ansprechpersonen und ein hoher Praxisanteil während deiner Ausbildung

·    Krisensicherer Job mit flexibler Arbeitszeitgestaltung

DAS SOLLTEST DU MITBRINGEN

·    Mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

·    Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz

·    Erfüllung der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Ver­fassungstreue, gesetzliche Altersgrenze, gesundheitliche und charakterliche Eignung)

·    Spaß an der deutschen Sprache und Rechtschreibung, daneben ein Händchen für Zahlen, Freude an der Arbeit im Team und am Umgang mit Menschen

·    Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit


Für Ausbildungsstart 2024: Jetzt möglichst bis zum 31. Juli 2024 bewerben! Hierzu Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen und ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung elektronisch oder schriftlich übersenden an das Oberlandesgericht in deinem Wunschbezirk:

ausbildung@olg-m.bayern.de

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts München, 80097 München

z. Hd. Frau Faller (Tel. 089/5597-3094) oder Frau Schilling (Tel. 089/5597-7501)

ausbildung@olg-n.bayern.de

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, 90327 Nürnberg

z. Hd. Frau Reizammer (Tel. 0911/321-2335)

ausbildung@olg-ba.bayern.de

Frau Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, 96045 Bamberg

z. Hd. Frau Stöcklein (Tel. 0951/833-1135)

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwer-behinderten Bewerberinnen und Bewerbern. Einstellungen können nur vorbehaltlich des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen zum Zweite-Chance-Verfahren erfolgen.


Weitere Informationen findest du im Internet unter: Ich mach‘ Gerechtigkeit