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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 21.10.2021

Rindersterben im Landkreis Ansbach

Rindersterben im Landkreis Ansbach – Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage gegen Landwirt

 

Fünf Monate nach dem Entdecken der mangelhaften Versorgung von Mastrindern hat die Staatsanwaltschaft Ansbach Anklage wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren und Tötung von Wirbeltieren gegen den 42-jährigen Landwirt erhoben.

 

Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte, der seit 2014 eigenverantwortlicher Leiter eines Rindermastbetriebes im Landkreis Ansbach ist, es über einen Zeitraum von mehreren Monaten unterlassen hatte, die in dem Betrieb vorhandenen 217 Rinder angemessen zu versorgen; die Tiere erhielten weder ausreichend Futter und Wasser noch erhielten sie die benötigte tiermedizinische Behandlung.  In der Folge verendeten 171 Tiere, die übrigen Tiere mussten nach Entdeckung am 22.05.2021 vor Ort euthanisiert beziehungsweise zur Schlachtung und Vermarktung abgegeben werden.

Eine durch die Staatsanwaltschaft Ansbach veranlasste psychiatrische Begutachtung des Angeschuldigten kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Angeschuldigte im Tatzeitraum vermindert schuldfähig war.

Das Amtsgericht Ansbach hat nun darüber zu entscheiden, ob  die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

 

Gabriele Hofmeier

Oberstaatsanwältin als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts

Stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Ansbach