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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2024 vom 04.06.2024

Versuchtes Tötungsdelikt am 1. Oktober 2023 im westlichen Landkreis Ansbach – Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat im Ermittlungsverfahren wegen eines nach einem Nachbarschaftsstreit potenziell tödlichen Fahrmanövers gegen den 29 Jahre alten Kraftfahrzeugführer Anklage u.a. wegen versuchten Totschlags erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte am 1. Oktober 2023 gegen 16.15 Uhr in einem Ort im westlichen Landkreis Ansbach nach einem Streit mit seinen Nachbarn mit seinem Kleinbus unter starker Beschleunigung losfuhr und dabei die am Streit beteiligte Nachbarin mit dem Fahrzeug erfasste. Nachdem diese zu Boden gestürzt war, überrollte er sie unter weiterer Beschleunigung mit dem linken Vorder- und Hinterrad im Bereich der Beine, wodurch diese sich schwere Beinverletzungen zuzog.

Hintergrund des Streits war das laute Motorengeräusch eines weiteren Fahrzeugs des Angeschuldigten, das er zu diesem Zeitpunkt mit weiteren Personen von seinem Wohnanwesen abholen wollte. Als der Angeschuldigte mit seinem Kleinbus die Örtlichkeit verlassen wollte, standen der an dem Streit hauptbeteiligte Nachbar sowie seine Mutter vor dem Fahrzeug. Daraufhin fuhr der Angeschuldigte los und beschleunigte dabei stark. Während es dem Sohn gelang, zur Seite zu springen und sich so in Sicherheit zu bringen, wurde dessen Mutter vom Fahrzeug erfasst, stürzte rückwärts zu Boden und wurde wie geschildert überrollt.

Der Angeschuldigte entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um die verletzte Nachbarin zu kümmern. Erst einige Minuten später verständigte er die Polizei und erklärte, diese ganz leicht mit seinem Auto gestreift zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ist auf Grundlage des eingeholten unfallanalytischen Gutachtens überzeugt, dass sich das Tatgeschehen entgegen der Einlassung des Angeschuldigten wie geschildert zugetragen hat und der Angeschuldigte auch die Möglichkeit schwerster bis hin zu tödlichen Verletzungen sowohl bei der Mutter als auch dem Sohn in Betracht gezogen hat. Sie legt ihm daher versuchten Totschlag in 2 Fällen, gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ansbach hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 9 Zeugen, 2 Sachverständige sowie 2 Ärzte für die Tatfolgen benannt. Der Führerschein des Angeschuldigten ist seit dem Tattag sichergestellt.