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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 5/2024 vom 07.11.2024

Staatsanwaltschaft Ansbach erhebt Anklage gegen 3 Männer wegen versuchten Totschlags in 2 Fällen in Ansbach

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverlet-zung in zwei Fällen sowie Diebstahls Anklage gegen drei 19, 21 und 35 Jahre alte Männer zur Jugendkammer des Landgerichts Ansbach erhoben.

Nach dem Ergebnis der aufwändigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die drei Angeschuldigten am frühen Morgen des 7. April 2024 in der Ansbacher Karolinenstraße einen 42 Jahre alten Mann angriffen und ihm Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf und Körper versetzten, wodurch dieser erheblich verletzt wurde. Aufgrund einer Gehirnblutung bestand Lebensgefahr. Als der Geschädigte bewusstlos am Boden lag, entwendeten die Angeklagten 20,00 Euro aus dessen Geldbeutel.

Wenig später begann der Jüngste der Angeschuldigten in der nahe gelegenen Kanalstraße ein Streitgespräch mit einem in einem abgestellten Pkw sitzenden 28 Jahre alten Mann. Als dieser die Polizei verständigte und aus seinem Fahrzeug ausstieg, griffen ihn die Angeschuldigten ebenfalls mit Faustschlägen und Fußtritten an. Auch als dieser bereits am Boden lag, traten sie gegen dessen Kopf und Oberkörper. Erst als ein Passant laut rief, konnte sich der Geschädigte in sein Auto retten. Die flüchtenden Angeschuldigten konnten noch am selben Tag festgenommen werden.

Nachdem der 21 Jahre alte Angeschuldigte bei seiner Festnahme gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten Widerstand leistete und einem Beamten in das Handgelenk biss, legt ihm die Staatsanwaltschaft zusätzlich einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und versuchte Körperverletzung zur Last.

Zum Nachweis der Taten hat die Staatsanwaltschaft 24 Zeugen und 4 Sachverständige benannt.

Da der jüngste der Angeschuldigten zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war und daher vor dem Gesetz als Heranwachsender gilt, ist für das Verfahren die Jugendkammer zuständig. Diese hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.