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Staatsanwaltschaft Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1/2025 vom 24.03.2025

Mutmaßlicher Messerstecher von Heilsbronn in Untersuchungshaft

Der mit Öffentlichkeitsfahndung gesuchte mutmaßliche Messerstecher von Heilsbronn befindet sich seit vergangener Woche in Deutschland in Untersuchungshaft.

Zum bisherigen Verlauf der Ermittlungen wird auf die Pressemitteilungen 124, 148, 156 und 257 des Polizeipräsidiums Mittelfranken Bezug genommen (www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen).

Nach seiner Festnahme im Raum Manchester Ende Februar hat der für Auslieferungsverfahren zuständige Westminster Magistrates‘ Court in London auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Ansbach auf Grundlage eines sogenannten TaCA Warrant die Auslieferung bewilligt. Am Mittwochabend (19. März) brachten Beamte des bayerischen Landeskriminalamts den Beschuldigten aus England auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland, wo er am Donnerstag (20. März) der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Ansbach vorgeführt wurde. Die Ermittlungsrichterin hielt den Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aufrecht.


Der Beschuldigte räumte zwischenzeitlich seine Tatbeteiligung ein und machte weitere Angaben. Diese Angaben werden derzeit von der bei der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach angesiedelten SOKO Gundekar in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ansbach überprüft.


Zur Erläuterung:

Der TaCA Warrant (TaCA = Trade and Co-operation Agreement) wurde nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU als Nachfolge-Instrument für den bis dahin im Vereinigten Königreich anerkannten Europäischen Haftbefehl im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen EU und Vereinigten Königreich eingeführt.

Europäischer Haftbefehl und TaCA Warrant sind keine weitergehenden Haftbefehle, sondern Fahndungsinstrumente für das Ausland und werden vom deutschen Gericht auf Grundlage des nationalen Haftbefehls erlassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beschuldigte im Ausland befinden.