Pressemitteilung 1/2025 vom 24.03.2025
Mutmaßlicher Messerstecher von Heilsbronn in Untersuchungshaft
Der mit Öffentlichkeitsfahndung gesuchte mutmaßliche Messerstecher von Heilsbronn befindet sich seit vergangener Woche in Deutschland in Untersuchungshaft.
Zum bisherigen Verlauf der Ermittlungen wird auf die
Pressemitteilungen 124, 148, 156 und 257 des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Bezug genommen (www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen).
Nach seiner Festnahme im Raum Manchester Ende Februar hat der für
Auslieferungsverfahren zuständige Westminster Magistrates‘ Court in London auf
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Ansbach auf Grundlage eines sogenannten TaCA
Warrant die Auslieferung bewilligt. Am Mittwochabend (19. März) brachten Beamte
des bayerischen Landeskriminalamts den Beschuldigten aus England auf dem
Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland, wo er am Donnerstag (20. März) der
Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Ansbach vorgeführt wurde. Die
Ermittlungsrichterin hielt den Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes
in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aufrecht.
Der Beschuldigte räumte zwischenzeitlich seine Tatbeteiligung ein und machte
weitere Angaben. Diese Angaben werden derzeit von der bei der
Kriminalpolizeiinspektion Ansbach angesiedelten SOKO Gundekar in Zusammenarbeit
mit der Staatsanwaltschaft Ansbach überprüft.
Zur Erläuterung:
Der TaCA Warrant (TaCA = Trade and Co-operation Agreement) wurde nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU als Nachfolge-Instrument für den bis dahin im Vereinigten Königreich anerkannten Europäischen Haftbefehl im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen EU und Vereinigten Königreich eingeführt.
Europäischer Haftbefehl und TaCA Warrant sind keine weitergehenden Haftbefehle, sondern Fahndungsinstrumente für das Ausland und werden vom deutschen Gericht auf Grundlage des nationalen Haftbefehls erlassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beschuldigte im Ausland befinden.