Pressemitteilung 35 vom 17.07.2018
Mit unterschlagenem Pkw und gefährlicher Droge auf A3 unterwegs – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WEIBERSBRUNN, LKR. ASCHAFFENBURG. Die Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach hat am Samstagabend auf der A3 einen unterschlagenen BMW aus dem Verkehr gezogen. In dem Fahrzeug stellten die Beamten ca. 460 Gramm der gefährlichen Droge „Crystal Meth“ sicher. Der Fahrer, der möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht in Besitz eines Führerscheins ist, wurde vorläufig festgenommen. Er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Gegen 19.35 Uhr geriet der BMW, der offenbar bei einer Autovermietung angemietet und nicht mehr zurückgebracht worden war, ins Visier der Verkehrspolizisten. Die Beamten stoppten das Fahrzeug im Bereich der Anschlussstelle Weibersbrunn und nahmen den Fahrer und den Pkw genauer unter die Lupe. Die Personalien, die der Fahrer zunächst gegenüber den kontrollierenden Beamten angegeben hatte, erwiesen sich als falsch. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann und einen 28-jährigen Vietnamesen handelt, der in Deutschland aktuell keinen festen Wohnsitz hat.
Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 28-Jährige nicht vorweisen. Darüber hinaus ergaben sich im Zuge der Kontrolle Anhaltspunkte, dass der Mann möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Verkehrspolizisten in einem vermeintlich guten Versteck zwei Gefrierbeutel, in denen insgesamt rund 460 Gramm Metamphetamin verpackt waren. Es handelt sich dabei offenbar um die lebensgefährliche Droge „Crystal Meth“ die eine? bis zu fünffach stärkere und längere Wirkung als Amphetamin aufweist und bei Konsum sehr schnell zu einer schweren psychischen Abhängigkeit führt. Neben dem Rauschgift stellten die Beamten bei dem Tatverdächtigen auch 1.500 Euro mutmaßliches Drogengeld sicher.
Die Beamten brachten den 28-Jährigen zur Durchführung der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere auch einer Blutentnahme, zur Dienstelle. Die weiteren Ermittlungen übernahm in der Folge die Kriminalpolizei Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte am Sonntag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Aschaffenburg vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.