Pressemitteilung 7 vom 10.02.2021
Mitfahrgelegenheit für Flüchtlinge endet nach Verkehrsunfall
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
ALZENAU, LKR. ASCHAFFENBURG. Ein Verkehrsunfall brachte in der Nacht zum Montag die mögliche Tatbeteiligung eines 36-Jährigen an der Schleusung dreier syrischer Flüchtlinge zutage. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige vorgeführt. Da der Ermittlungsrichter weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr sah, wurde der Beschuldigte jedoch im Anschluss wieder auf freien Fuß gesetzt.
Gegen 22.40 Uhr am Sonntagabend verunfallte der Mann aus dem Raum Bochum ohne Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer auf der A45 Höhe der Anschlussstelle Alzenau Nord. Ein vorbeifahrender Pkw-Führer teilte den Unfall mit und beobachtete zudem drei Personen, die sich rasch vom Pkw entfernten. Die hinzugerufene Streife der Polizeiinspektion Alzenau konnte sowohl den verunfallten 36-Jährigen an der Unfallstelle, als auch die zuvor geflüchteten Männer zwischen 34 und 42 Jahren aufgrund des frisch gefallenen Schnees schnell ausmachen.
Im Zuge der weiteren Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der verunfallte Pkw-Führer die drei syrischen Männer während der Fahrt aufgenommen und gegen ein Entgelt die vorab bereits vereinbarte Mitfahrgelegenheit angeboten hatte. Die Flüchtlinge waren zuvor illegal in das Bundesgebiet eingereist und stellten noch vor Ort einen Asylantrag.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Beschuldigten wegen eines Vergehens des Einschleusens von Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz. Die drei syrischen Männer wurden in eine Erstaufnahmeeinrichtung verbracht.