Pressemitteilung 2 vom 21.01.2022
24-Jähriger lag nach Schlägerei im Koma - Ein Tatverdächtiger aus Untersuchungshaft entlassen
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 21.01.2022
ASCHAFFENBURG - INNENSTADT. Nachdem es zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen am Freitagabend des 17. Dezembers 2021 gekommen war, lag ein 24-Jähriger mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Noch am Abend konnte die Polizei damals im Rahmen der Fahndung drei Tatverdächtige vorläufig festnehmen. Gegen die Tatverdächtigen erließ der Ermittlungsrichter im Dezember Haftbefehle. Die weiter andauernden Ermittlungen führten nun zur Entlassung eines 19-Jährigen, da gegen ihn kein dringender Verdacht wegen eines versuchten Totschlags mehr besteht. Die beiden Mittäter bleiben weiterhin in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet, hatten mehrere Anrufer gegen 20:30 Uhr Polizei und Integrierte Leitstelle über eine heftige Schlägerei zwischen sechs Personen in der Weißenburger Straße informiert. Dem gegenwärtigen Sachstand nach gerieten die Männer aus bislang ungeklärter Ursache in Streit und es kam zu einer heftigen körperlichen Auseinandersetzung. Dabei erlitt der 24-Jährige durch Schläge und Tritte gegen den Kopf derart schwere Verletzungen, dass er im Krankenhaus ins Koma versetzt werden musste und in Lebensgefahr schwebte.
Im Zuge der Fahndung konnte die Polizei damals drei Tatverdächtige im Alter von 18 und 19 Jahren in einem Hinterhof der Karlstraße vorläufig festnehmen. Die Männer aus Goldbach und Laufach führte die Kriminalpolizei Aschaffenburg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und erließ Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags. Im Anschluss kamen die Männer in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
Die weiterhin andauernden Ermittlungen übernahm die Kripo unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und führten nun dazu, dass ein 19-jähriger Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, da gegen ihn kein dringender Tatverdacht des versuchten Totschlags mehr vorliegt. Gegen ihn wird nun weiterhin wegen des Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.