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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 27 vom 22.07.2022

Schneller Ermittlungserfolg für Kriminalpolizei - 50-jähriger Tatverdächtiger ermittelt

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 22.07.2022

ASCHAFFENBURG - INNENSTADT. Die schnellen und intensiven Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft führten bereits wenige Stunden nach einer gefährlichen Körperverletzung zur Identifizierung und vorläufigen Festnahme eines 50-jährigen Tatverdächtigen. Dieser hatte am späten Mittwochabend auf einen 53-Jährigen eingestochen und diesen schwer verletzt.

Dem aktuellen Ermittlungsstand nach suchte ein zunächst Unbekannter einen 53-Jährigen am Mittwochabend gegen 22:45 Uhr an seiner Arbeitsstelle in der Südbahnhofstraße auf. Völlig unvermittelt habe dieser dem Geschädigten in den Oberkörper gestochen und sei in unbekannte Richtung geflüchtet. Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Aschaffenburg fahndeten nach dem Mann, von dem eine vage Personenbeschreibung vorlag, allerdings ergebnislos.

Der 53-jährige Geschädigte musste vor Ort durch einen Notarzt behandelt werden und im Anschluss in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht werden. Er erlitt durch die Tat eine schwere Verletzung im Bereich des Oberkörpers, befindet sich zwischenzeitlich glücklicherweise in einem stabilen Zustand.

Die Kriminalpolizeiinspektion Aschaffenburg hat noch vor Ort die Ermittlungen aufgenommen. Hierbei ergaben sich sehr schnell Hinweise auf eine mögliche Vorbeziehung zwischen dem unbekannten Täter und dem Geschädigten. Im Laufe des Donnerstagvormittags konnte die Identität des Unbekannten schließlich geklärt werden. Ein 50-jähriger dringend Tatverdächtiger konnte noch am Donnerstag vorläufig festgenommen werden.

Der 50-Jährige wurde zunächst zur Dienststelle der Aschaffenburger Polizei gebracht. Nach einer Nacht in der Haftzelle wurde der 50-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf Grund des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Da keine Haftgründe vorlagen, ordnete dieser die Entlassung des Mannes an. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen der Tat laufen unterdessen weiter.