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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Pressemitteilung 6 vom 13.02.2024

Mordfall Klaus Berninger – Ermittlungen vorerst eingestellt

Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 13.02.2024 - Bereich Untermain

WÖRTH A. MAIN, LKR. MILTENBERG. Die seit nunmehr fast zwei Jahren wieder aufgenommenen Ermittlungen von Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ruhen wieder. Der von der außerordentlich intensiv arbeitenden Sonderkommission (SOKO) erhoffte Durchbruch ist ausgeblieben. 

 

Umfangreiche Ermittlungen unter Einbindung der Öffentlichkeit

 

Die Ermittlungsbehörden hatten sich bereits zu Beginn der Wiederaufnahme des Tötungsdelikt aus dem Jahr 1990 an die Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Gemeinde Wörth am Main gewandt. Dieser Schritt in die Öffentlichkeit sollte nur der erste von vielen gewesen sein. Über die Dauer der aufwändigen und akribischen Untersuchungen stellten die Beamten immer wieder Fragen an mögliche Zeugen. Eine großangelegten Anwohnerbefragung, die neuerliche Absuche eines Waldstücks mit dem Fund eines als möglicherweise tatrelevant eingestuften Messers und der Darstellung des ungelösten Falls in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" waren dabei wichtige Eckpfeiler der Ermittlungen.

 

Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Bevölkerung eingebunden und sich davon mögliche Zeugen und Hinweisgeber zu der damaligen Tat erhofft. Im Zuge der Aufrufe sind mehrere hundert Hinweise bei der SOKO eingegangen. Das entscheidende Puzzlestück befand sich nach Einschätzung der Ermittler jedoch nicht darunter.

 

"Mord verjährt nicht!" - Erneute Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen

 

Obwohl das Tötungsdelikt trotz der immensen Anstrengungen bislang nicht abschließend geklärt werden konnte, verzeichnen die Mordermittler auch Positives. "In dem engen Kontakt zu Klaus Berningers Familie konnten wir zeigen, dass wir auch nach so vielen Jahren nicht locker lassen und alles getan haben, was wir konnten, um den Mord an ihrem Sohn und Bruder aufzuklären. Diesen Ermittlungsaufwand wissen die Angehörigen zu schätzen.", so Jörg Albert und Detlef Bub von der Kriminalpolizei Aschaffenburg.

 

Jürgen Bundschuh, ermittlungsleitender Oberstaatsanwalt, stellt auch klar: "Mord verjährt nicht. Ein Mörder muss Zeit seines Lebens damit rechnen, dass er für seine Tat zur Verantwortung gezogen wird. Das habe ich bereits bei der damaligen Informationsveranstaltung in Wörth betont und das möchte ich nochmals bekräftigen. Wenn es Ansätze für eine erneute Wiederaufnahme geben sollte, werden wir uns nicht scheuen, einen weiteren Versuch zur Aufklärung der Tat zu wagen."

 

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