Pressemitteilung 1 vom 19.08.2019
Vorwürfe gegen Polizeibeamte im Rahmen einer Kontrolle im Mai 2018 auf der A9 nicht bestätigt
Der im Zusammenhang mit einer polizeilichen Kontrolle eines Fahrzeugführers im Mai 2018 auf der A9 gegen die beteiligten Polizeibeamten erhobene Vorwurf, die Polizeibeamten hätten einen Schlaganfall bei dem kontrollierten Fahrzeugführer pflichtwidrig nicht erkannt und somit eine erforderliche Behandlung nicht in die Wege geleitet, hat sich im Rahmen der durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt durchgeführten Ermittlungen als nicht zutreffend herausgestellt . Nach dem Ergebnis eines eingeholten rechtsmedizinischen Gutachtens war mangels klassischer Symptome weder für die beteiligten Polizeibeamten noch für das die Blutentnahme durchführende Klinikpersonal erkennbar, dass der betroffene Fahrzeugführer einen Schlaganfall erlitten hatte.