Pressemitteilung 1 vom 11.09.15
Tödlicher Schusswaffengebrauch
Die zwischenzeitlich erfolgten Vernehmungen der an dem Vorfall beteiligten Polizeibeamten sowie von neutralen Zeugen haben den bisher bekannten Ablauf bestätigt. Demnach sollte der 48-jährige Mann mit kasachischem Migrationshintergrund aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen werden. Aufgrund der bekannten ablehnenden und aggressiven Haltung der festzunehmenden Person gegen sämtliche Behörden sollte die Festnahme durch sechs zivile Polizeibeamte vollzogen werden, nachdem der Mann seine Wohnung verlassen hatte.
Nach der Ansprache durch die Polizeibeamten zog der Memminger ein Messer. Trotz des mehrfachen Einsatzes von Pfefferspray verringerte der Mann plötzlich die Distanz zu einem Beamten. Gemäß der Aussagen ist davon auszugehen, dass sich der bewaffnete Mann bereits bis auf ca. Armlänge dem zurückweichenden Beamten genähert hatte. Hierauf kam es zur Abgabe eines ersten Schusses seitens des bedrängten Beamten. Nachdem dieser Schuss keine Wirkung erzielte, erfolgte die Abgabe zweier weiterer Schüsse durch diesen. Durch die Schüsse, die den Mann zweimal im Oberkörper trafen, erlitt dieser absolut tödliche Verletzungen.
Die vorliegenden Schilderungen stehen im Einklang zur heute im Beisein eines Vertreters der Staatsanwaltschaft Memmingen stattgefundenen Obduktion, den Erkenntnissen aus der Tatortarbeit und den Voruntersuchungen des Bayerischen Landeskriminalamts. Aufgrund der Gesamtumstände ist von einer Schussabgabe im Rahmen einer lebensbedrohlichen Notwehrsituation auszugehen, zu welcher der Beamte in diesem Moment berechtigt war.
gez.
Dr. Ebert
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher