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Staatsanwaltschaft Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 25.09.2019

Ermittlungsverfahren gegen Tierpräparator wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz

ÖSTLICHER LANDKREIS UNTERALLGÄU/ STADT MÜNCHEN. 
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln derzeit gegen einen Tierpräparator wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Artenschutzrecht und Bundenaturschutzgesetz.

Auf Grund einer Mitteilung eines Landratsamtes Unterallgäu besteht der Verdacht, dass der 65-jährige tatverdächtige Tierpräparator aus dem östlichen Landkreis Unterallgäu Präparate streng geschützter Tierarten herstellt und diese ohne die erforderlichen Vermarktungsbescheinigungen zu kommerziellen Zwecken vorrätig hält und an Dritte überlässt.

Es besteht demnach der Verdacht von strafbaren Verstößen gegen das Artenschutzrecht und Bundesnaturschutzgesetz.

Nach Einleitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Memmingen hat der zuständige Ermittlungsrichter auf Antrag entsprechend Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohn- und Lagerräumlichkeiten des Tatverdächtigen im Landkreis Unterallgäu und der Stadt München erlassen, welche heute Früh vollzogen wurden. Bei den Durchsuchungen an insgesamt 3 Objekten stellten die Ermittler zum einen Unterlagen sicher, welche Rückschlüsse auf die Vermarktung von Präparaten streng geschützter Tierarten und das Vorliegen erforderlicher Vermarktungs-bescheinigungen zulassen. Zum anderen wurden unter Mitwirkung eines Sachverständigen für Artenschutz zahlreiche Tierpräparate sichergestellt, für deren Vermarktung ein Genehmigungserfordernis besteht.

Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit ist nunmehr die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Tierpräparate unter Mithilfe eines Sachverständigen für Artenschutz. Die Auswertung wird auf Grund des Umfangs der Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

gez.
Hörmann
Pressesprecher