Pressemitteilung 6 vom 17.12.2019
Wie straffälligen Jugendlichen mit einem "Virtuellen Haus des Jugendrechts" geholfen werden soll
Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Polizei und Jugendamt unterschreiben Kooperation
Wie lässt sich Jugendlichen und Heranwachsenden, die strafrechtlich auffällig geworden sind, langfristig und nachhaltig helfen? Und zwar so, dass sie ihr Verhalten überdenken und ändern? Damit befasst sich künftig das "Virtuelle Haus des Jugendrechts" im Landkreis Neu-Ulm. Hier arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichts, der Polizei und des Jugendamts besonders eng zusammen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Beteiligten jetzt unterschrieben.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hierzu: „In Bayern haben Opferschutz und Prävention einen hohen Stellenwert. Durch die vereinbarte Kooperation werden frühzeitig Weichen für einen effektiven Opferschutz gestellt. Wir können noch schneller auf Fehlverhalten junger Menschen reagieren und so weitere Straftaten verhindern. Zugleich bringen wir den im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken noch besser zur Geltung."
Die Kooperation befasst sich mit Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 20 Jahren, die mit schwerwiegenden Straftaten in Erscheinung getreten sind, insbesondere mit Intensivtätern. Im Einzelfall werden auch strafunmündige Kinder im Alter von 13 Jahren berücksichtigt - zum Beispiel, wenn sie bereits auffällig geworden sind und aus strafrechtlicher Sicht eine negative Entwicklung zu befürchten ist. „Die Kooperationspartner besprechen in regelmäßigen Fallkonferenzen die verschiedenen Einzelfälle“, erläutert Bettina Ohorn, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie. „Dabei entwerfen sie Handlungsstrategien, die individuell auf den Einzelnen abgestimmt sind.“ Die Treffen finden alle drei Monate im Landratsamt Neu-Ulm statt und werden vom Fachdienst der Jugendgerichtshilfe des Landratsamts Neu-Ulm koordiniert.
Ziel des "Virtuellen Hauses des Jugendrechts" ist es, den direkten Austausch der beteiligten Stellen zu vereinfachen und hierdurch dem im Jugendgerichtsgesetz verankerten Beschleunigungsgebot verstärkt Rechnung zu tragen. Damit können Informationen über die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden schneller zwischen den Kooperationspartnern ausgetauscht und hierdurch die Verfahren noch zügiger bearbeitet werden. So wird eine schnelle Reaktion auf das Verhalten und die Straftat ermöglicht. „Je schneller die Reaktion erfolgt und Maßnahmen eingeleitet werden können, umso größer sind die Chancen, dem Jugendlichen vor Augen zu führen, was falsch an seinem Verhalten oder seiner Tat war“, meint Thomas Mayer, Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm. Auch die Polizei erhofft sich einen erzieherischen Mehrwert: „Wenn durch das schnelle Eingreifen und die schnelle gemeinsame Hilfe verhindert werden kann, dass ein Jugendlicher erneut straffällig oder zum Wiederholungstäter wird, dann haben wir alle gewonnen“, sind sich die Vertreter der Polizei einig.
Die Anregung zum "Virtuellen Haus des Jugendrechts" kam von Kreisrätin und Schulrektorin Beate Altmann, nachdem sie von ähnlichen Projekten erfahren hatte. Ein Haus des Jugendrechts ist zum Beispiel in Ulm geplant. Eine Anregung, die Landrat Thorsten Freudenberger gerne aufgriff: „Wenn wir Jugendlichen damit helfen können und etwas dazu beitragen können, dass sie nicht weiter auf die schiefe Bahn geraten, sondern ihr Leben wieder gut in den Griff bekommen, dann ist es uns eine Herzensangelegenheit, uns hier einzubringen.“
Dem können sich alle Beteiligten nur anschließen. Und je einfacher und besser die Zusammenarbeit gestaltet werden kann, umso mehr profitieren alle davon. „Das 'Virtuelle Haus des Jugendrechts' soll für die Arbeit aller Beteiligten Vorteile bringen: Durch den verbesserten Informationsfluss, die abgestimmten Handlungen und die weniger aufwendigen gerichtlichen Verfahren bzw. Verhandlungen“, erläutert Dr. Christoph Ebert, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen.
gez.
Hörmann
Pressesprecher