Pressemitteilung 07 vom 12.08.2013
Mutmaßlicher Betrug mit Kapitalanlagen
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sichert Vermögenswerte
Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlagen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Inhaber einer Unternehmens- und Vermögensberatung aus dem Landkreis Nürnberger Land befindet sich in Untersuchungshaft.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und des Wirtschaftskommissariats der Kriminalpolizei Nürnberg soll der 40-Jährige Kaufmann Privatanlegern unterschiedliche Geldanlagegeschäfte mit lukrativen Zinssätzen angeboten und seit Mitte 2010 einen zweistelligen Millionenbetrag entgegengenommen haben. Die hierfür erforderliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll nicht vorgelegen haben. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte die eingenommenen Gelder tatsächlich nicht wie versprochen anlegte, sondern im Wege eines Schneeballsystems zur Bezahlung der Forderungen früherer Gläubiger heranzog. Darüber hinaus soll er mehrere Millionen für die Bezahlung von Vermittlern sowie für private Zwecke verwendet haben.
Bereits im Juni 2013 wurden insgesamt 15 Objekte in und außerhalb Bayerns durchsucht. Dabei waren drei Staatsanwälte und mehr als 80 Beamte der Kriminalpolizei im Einsatz. Sie stellten umfangreiche Beweismittel sicher, die jetzt ausgewertet werden.
Außerdem wurden im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe Vermögenswerte gesichert. Dies geschah, um potentiellen Verletzten die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern.
Die möglichen Geschädigten wurden jetzt über den Umfang der Sicherungsmaßnahmen informiert. Da es sich jedoch um eine Vielzahl von Personen handelt, erfolgte die Mitteilung nicht persönlich, sondern durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger. Unter www.bundesanzeiger.de ist nach Eingabe des Suchbegriffs "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" unter dem Aktenzeichen 508 Js 1516/12 abrufbar, welche Vermögenswerte gesichert werden konnten. Des Weiteren finden sich dort Hinweise für mögliche Verletzte, die ihre Rechte geltend machen wollen.
Soweit in der Bekanntmachung erwähnt wird, dass das Amtsgericht Nürnberg den dinglichen Arrest in Höhe von insgesamt 4.950.078,10 EUR angeordnet hat, bedeutet dies nicht, dass die Ermittlungsbehörden tatsächlich Vermögenswerte in dieser Höhe gesichert hätten. Vielmehr handelt es sich bei der genannten Summe um den Höchstbetrag, bis zu dem die Möglichkeit für Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe besteht.
Darüber hinausgehende Empfehlungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen darf die Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen nicht geben.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin