Menü

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 13.01.2014

Ermittlungsverfahren gegen die Exfrau des Gustl Mollath eingestellt

Gustl Mollath hatte im August 2013 Strafanzeige gegen seine geschiedene Ehefrau erstattet, weil diese im Jahre 2008 in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe falsche Angaben über den Verbleib ihm gehörender Gegenstände gemacht haben soll. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth haben ergeben, dass sich die Beschuldigte nicht strafbar gemacht hat. Das Verfahren wurde eingestellt.

Aus den Akten des damals geführten Verfahrens ergibt sich, dass die geschiedene Ehefrau nichts Falsches erklärt hat. So hatte sie nie geleugnet, im Besitz von Hausratsgegenständen des Herrn Mollath zu sein. Vielmehr hatte sie nur erklärt, dass sich in dem Haus keine Wertgegenstände befunden hätten, und dies auch näher erläutert. Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Angaben falsch waren.

Zum Hausrat hat die Beschuldigte im Ermittlungsverfahren ergänzend erklärt, ihr Exmann habe diesen schon im Jahr 2006 an einen Bekannten verkauft, der ihn allerdings niemals abgeholt habe. Aus diesem Grund habe sie den Hausrat ihrerseits von diesem Bekannten erworben. Der genannte Bekannte, der als Zeuge vernommen wurde, hat dies insoweit bestätigt, als Gustl Mollath ihm als Sicherheit für ein niemals zurückgezahltes Darlehen in Höhe von 3.000 EUR etwa 15 Gegenstände aus seinem Haushalt sicherungsübereignet habe. An diesen Dingen habe er selbst aber kein Interesse gehabt und sie deshalb später für 10 EUR an die Beschuldigte weiterverkauft.

Darüber hinaus wurde das Ermittlungsverfahren auch aus Rechtsgründen eingestellt. Denn selbst falsche Angaben der Angezeigten in dem damaligen Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe wären nicht strafbar gewesen als (versuchter) Betrug, da die Beschuldigte durch die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt hatte.

I. A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin