Pressemitteilung 07 vom 02.04.2014
Organisierte Kriminalität:
Bundesweite Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges lässt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken seit heute Morgen (2. April 2014) die Wohnungen und Geschäftsräume von zehn Beschuldigten durchsuchen. Zugleich wurden sechs Haftbefehle vollzogen.
Seit Herbst 2013 ermitteln Beamte des für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Fachkommissariats der Kriminalpolizei Nürnberg und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen zwischenzeitlich 14 Beschuldigte überwiegend nigerianischer Herkunft im Alter zwischen 26 und 50 Jahren. Nach umfangreichen Ermittlungen besteht der dringende Verdacht, dass die Beschuldigten seit geraumer Zeit europaweit mit gefälschten Ausweisen Konten bei Kreditinstituten für tatsächlich nicht existente Personen eröffnen. Auf diesen Konten sollen dann mit gefälschten Überweisungsaufträgen Gutschriften veranlasst worden sein. Die Daten der arglosen Bankkunden, deren Konten hierfür belastet wurden, sollen sich die Beschuldigten verschafft haben, indem sie die von diesen eingeworfenen Überweisungsaufträge wieder aus den Briefkästen der Kreditinstitute entnahmen.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind die Bandenmitglieder verdächtig, auf diese Weise mehr als 65.000 EUR erbeutet zu haben. Bei weiteren gefälschten Überweisungsaufträgen über etwa 175.000 EUR blieb es beim Versuch.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürnberg hat daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sechs Haftbefehle und 17 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Diese werden seit heute Morgen, 06:00 Uhr, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern von insgesamt mehr als 200 Polizeibeamten vollzogen.
Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und das Polizeipräsidium Mittelfranken warnen vor dem Hintergrund der aktuellen Ermittlungen davor, Überweisungsaufträge in Briefkästen von Kreditinstituten einzuwerfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Täter dort weiterhin widerrechtlich Überweisungsaufträge entnehmen, um strafbare Handlungen zu Lasten der Kontoinhaber bzw. der Kreditinstitute zu begehen.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin