Pressemitteilung 09 vom 15.04.2014
Mutmaßlicher Unfallverursacher von Roth:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher von Roth Anklage wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte erhoben. Dem 31-Jährigen liegt zur Last, am Abend des 11.01.2014 unter Alkoholeinfluss mit seinem Pkw eine Fußgängerin erfasst und tödlich verletzt zu haben.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Angeschuldigte am Abend des 11.01.2014 alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem BMW durch Roth fuhr. In einer Linkskurve soll er deshalb nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit seinem Fahrzeug komplett auf den angrenzenden Gehweg gefahren sein. Dabei soll er eine dort gehende 34-Jährige erfasst und tödlich verletzt haben.
Nach dem Unfall soll der 31-Jährige zwar angehalten haben und zunächst zur Unfallstelle zurückgekehrt sein. Dort soll er jedoch gegenüber der Polizei erklärt haben, nicht er, sondern seine Freundin habe das Fahrzeug gelenkt. Anschließend soll er versucht haben, sich zu Fuß von der Unfallstelle zu entfernen, was aber durch einen ihm folgenden Polizeibeamten verhindert wurde. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten deshalb nicht nur vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung zur Last, sondern zusätzlich auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit falscher Verdächtigung.
Mittlerweile räumt der 31-Jährige, der sich seit 27.01.2014 in Untersuchungshaft befindet, ein, der Fahrer des Wagens gewesen zu sein und den Unfall verursacht zu haben. Er hat aber erklärt, die Fußgängerin habe sich zum Zeitpunkt des Zusammenpralls auf der Fahrbahn befunden.
Der Vorsitzende eines Schöffengerichts beim Amtsgerichts Nürnberg hat nun darüber zu entscheiden, ob er die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem acht Zeugen und zwei Sachverständige benannt.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin