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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 11 vom 06.10.2014

Tödlicher Verkehrsunfall auf der Großen Straße in Nürnberg:

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher, der im Juni 2014 auf der Großen Straße in Nürnberg mit seinem Pkw eine 18-jährige Skaterin erfasst und tödlich verletzt haben soll, Anklage wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte erhoben.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 27-jährige Angeschuldigte am Abend des 11.06.2014 alkoholisiert und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln die 1,5 km lange Große Straße in Nürnberg auf und ab fuhr. Allein aus Spaß am zu schnellen Fahren und aus Angeberei soll er dabei immer wieder stark beschleunigt und die damals zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h missachtet haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen fuhr er mit mindestens 120 km/h, als er eine 18-jährige Skaterin erfasste, die gerade die Straße überqueren wollte. Die junge Frau wurde tödlich verletzt und verstarb noch an der Unfallstelle.

Das Fahrzeug des Angeschuldigten soll nicht zugelassen und versichert gewesen sein. Vor der Fahrt soll der Angeschuldigte deshalb zur Täuschung die Kennzeichen eines anderen Pkw angebracht haben. Darüber hinaus soll der 27-Jährige im Handschuhfach des Wagens eine ungeladene Schreckschusswaffe mit sich geführt haben, ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu besitzen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten deshalb nicht nur vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung zur Last, sondern zusätzlich auch Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und Waffengesetz.

Der 27-Jährige, der sich seit Juni 2014 in Haft befindet, hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Die Anklagebehörde hat jedoch für den Tatnachweis unter anderem 43 Zeugen und sieben Sachverständige benannt.

Der Vorsitzende eines Schöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg hat nun darüber zu entscheiden, ob er die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.


I.A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin