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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 11.05.2015

Autoschütze auf Südwesttangente:

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

Weil er mit einem Druckluftgewehr mehrfach aus seiner Wohnung heraus geschossen und dabei auch Fahrzeuge auf der Südwesttangente getroffen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen einen 50-jährigen Nürnberger wegen dreifachen Mordversuchs und weiterer Delikte erhoben.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Angeschuldigte seit Ende Oktober 2014 aus seiner Wohnung im Nürnberger Stadtteil Röthenbach bei Schweinau auf außerhalb des Hauses liegende Ziele geschossen hat. Zunächst soll er mindestens acht Schüsse über den Rhein-Main-Donau-Kanal hinweg auf einen am gegenüberliegenden Ufer stehenden, etwa 90 m entfernten Kilometermarkierungsstein abgegeben und diesen auch getroffen haben.

Anschließend soll der 50-Jährige dann im November 2014 wiederholt Fahrzeuge auf der Südwesttangente in einer Entfernung von etwa 100 m beschossen haben:
So ist er verdächtig, am frühen Abend des 04.11.2014 zwei Schüsse auf einen Renault Twingo abgegeben zu haben. Die Fahrerin dieses Wagens war zuvor in einen Verkehrsunfall verwickelt und hatte deshalb angehalten. Sie war ausgestiegen und stand neben ihrem Fahrzeug, als die beiden Schüsse die Fensterrahmen der vorderen und der hinteren Türe der Beifahrerseite trafen.
Am Abend des 10.11.2014 soll der Angeschuldigte auf einen VW Golf geschossen haben, der gerade die Schnellstraße mit etwa 80 km/h befuhr. Obwohl das Geschoss die Beifahrertür traf, gelang es dem Fahrer, das Fahrzeug kontrolliert anzuhalten.

Nach Beginn der polizeilichen Suche nach dem Schützen im Bereich der Südwesttangente soll der 50-Jährige schließlich Mitte November 2014 auf der anderen Seite seiner Wohnung auch Schüsse in das dahinter liegende Wohngebiet abgegeben haben.

Dabei soll er den Hinterreifen eines dort abgestellten Pkw sowie zwei rund 100 m entfernte Verkehrsschilder getroffen haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Angeschuldigte alle Schüsse gezielt abgab. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nahm es der 50-Jährige auch billigend in Kauf, dass die drei Schüsse auf die beiden Fahrzeuge auf der Südwesttangente für die Fahrer oder etwaige Beifahrer hätten tödlich enden können.

Der Angeschuldigte räumt zwar Schussabgaben ein. Er bestreitet jedoch, gezielt auf die Fahrzeuge geschossen zu haben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Für den Tatnachweis hat die Staatsanwaltschaft 68 Zeugen und sieben Sachverständige benannt.


I.A.


gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin
als Hauptabteilungsleiterin