Pressemitteilung 02 vom 13.02.2017
Per E-Mail versandte, angebliche Vorladung in einer Strafsache
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth weist darauf hin, dass die seit 10.02.2017 versandten E-Mails mit dem Betreff „Aktenzeichen: 16 Ew 8394/10 Vorladung in der Strafsache…." als Zeuge nicht von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth versandt wurden. Derartige Ladungen werden grundsätzlich nicht per E-Mail versandt.
gez.
Dr. Kimmel