Pressemitteilung 05 vom 24.05.2017
Ehemaliger Faschingsprinz:
Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Nürnberger Faschingsprinzen sowie gegen zwei Mittäter wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in fünf Fällen erhoben (Strafrahmen jeweils fünf bis fünfzehn Jahre). Der Ehefrau des ehemaligen Faschingsprinzen wird in einem dieser Fälle Beihilfe zur Last gelegt.
Am 13.01.2017 war es zur vorläufigen Festnahme des damals noch amtierenden 37-jährigen Faschingsprinzen und zweier weiterer Tatverdächtiger (28 und 29 Jahre) gekommen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die drei Angeschuldigten im Zeitraum von April 2016 bis zum 13.01.2017 nach vorheriger Planung und Absprache in fünf Fällen Kokain in Mengen von 200g bis 500g von Spanien nach Deutschland verbrachten, um das Rauschgift hier gewinnbringend weiterzuverkaufen. Während nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der ehemalige Faschingsprinz hierbei als Fahrer fungierte und die Lagerung übernahm, waren die beiden Mittäter für den Weiterverkauf zuständig. Der 33-jährigen Ehefrau des ehemaligen Faschingsprinzen wird Beihilfe zu dem letzten Fall zur Last gelegt, da sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, in dem Wissen, dass ihr Mann Rauschgift erwerben wird, ihm ein Hotelzimmer in Spanien buchte.
Den beiden Mittätern wird zudem unerlaubtes Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge (497g) vorgeworfen.
Die drei Haupttäter räumen den ihnen vorgeworfenen Sachverhalt im Wesentlichen ein, die Ehefrau bestreitet, etwas von dem Betäubungsmittelhandel ihres Ehemanns gewusst zu haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung jedoch zu widerlegen sein.
Bis auf die Angeschuldigte befinden sich die übrigen drei Angeschuldigten weiterhin in Untersuchungshaft.
I.A.
gez.
Traud
Oberstaatsanwältin