Pressemitteilung 01 vom 08.01.2018
Tötungsdelikte zum Nachteil zweier Prostituierter:
Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes in zwei Fällen jeweils mit Raub mit Todesfolge sowie besonders schwerer Brandstiftung erhoben. Daneben werden dem Angeschuldigten noch vier Fälle des Betruges zur Last gelegt.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich der Angeschuldigte vor dem 24.05.2017 entschlossen hatte, Prostituierte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mittels Strangulation zu töten und ihnen anschließend Wertsachen zu entwenden.
So soll er in dieser Absicht am 24.05.2017 in der Südstadt eine Prostituierte aufgesucht haben, die er noch während des Geschlechtsverkehrs zu würgen begann und dies bis zum Todeseintritt fortsetzte. Anschließend soll er Bargeld in Höhe von 50,- Euro sowie das Mobiltelefon der Geschädigten mitgenommen haben. Schließlich soll er noch das Bett der Geschädigten in Brand gesetzt haben, um hierdurch die Spuren seiner Taten zu verwischen.
In gleicher Absicht soll er am 05.06.2017 eine weitere Prostituierte aufgesucht haben, die er ebenfalls noch während der Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu würgen begann und dies bis zur Bewusstlosigkeit des Geschädigten fortsetzte. Anschließend soll er nach Durchsuchung der Wohnung einen Geldbetrag in Höhe von 1.020,-Euro mitgenommen und wiederum das Bett der Geschädigten angezündet haben. Die Geschädigte verstarb schließlich an den Folgen des Würgens und des Einatmens der durch den Brand entstandenen Rauchgase.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Angeschuldigte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung einer Straftat handelte und legt ihm daher, neben weiteren Delikten, Mord in zwei Fällen zur Last.
Der Angeschuldigte räumt die Tötung der beiden Geschädigten ein, bestreitet jedoch, dies geplant zu haben. Es hätten sich vielmehr erst im Laufe seines Aufenthalts bei den beiden Geschädigten Streitigkeiten ergeben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Anklagebehörde jedoch davon aus, dem Angeschuldigten ein geplantes Vorgehen nachweisen zu können. Auch hält die Anklagebehörde den Angeschuldigten nach der bisher vorliegenden vorläufigen Einschätzung des Sachverständigen für voll schuldfähig.
Schließlich soll der Angeschuldigte noch in betrügerischer Absicht vier Mobiltelefone erlangt haben, weshalb ihm auch Betrug in vier Fällen zur Last gelegt wird.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
I.A.
gez.
Traud
Oberstaatsanwältin