Pressemitteilung 04 vom 04.10.2018
Steinwürfe von Autobahnbrücken – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes
Weil sie in der Nacht zum 09.05.2018 von Autobahnbrücken Steine und Europaletten auf darunter vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage wegen mehrfachen Mordversuchs und weiterer Delikte gegen einen 19-Jährigen und einen 16-Jährigen erhoben.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die beiden Angeschuldigten am Abend des 08.05.2018 zunächst in Erlangen-Eltersdorf mutwillig mehrere Steine gegen einen vorbeifahrenden Regionalzug geworfen haben, wodurch drei Seitenscheiben zerstört wurden. Im weiteren Verlauf der Nacht sollen sie von mehreren Autobahnbrücken im Bereich Erlangen Pflastersteine und Europaletten auf die Fahrbahn geworfen haben. Sechsmal sollen sie dabei vorbeifahrende Fahrzeuge getroffen haben, in weiteren zwei Fällen überfuhren Fahrzeuge die Steine oder Paletten. An den betroffenen Lkw und Pkw entstand ein Sachschaden i.H.v. mehr als 20.000 EUR. Der Beifahrer eines Lkw erlitt durch Glassplitter einer zerschlagenen Windschutzscheibe leichte Verletzungen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist es nur dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu schwereren Unfällen kam. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass die beiden mutmaßlichen Täter derartige Unfälle billigend in Kauf nahmen. In sechs Fällen sollen sie ebenfalls billigend in Kauf genommen haben, dass die Stein- und Palettenwürfe für Fahrer oder etwaige Beifahrer hätten tödlich enden können. Angeklagt sind deshalb nicht nur Vergehen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Sachbeschädigung und der gefährlichen Körperverletzung, sondern auch gemeinschaftlicher versuchter Mord in sechs Fällen.
Darüber hinaus sollen sich die beiden Angeschuldigten nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft auch für eine gemeinschaftliche Brandstiftung verantworten, da sie verdächtig sind, Anfang Mai 2018 in Erlangen mit Brandbeschleunigern ein leerstehendes Fabrikgebäude angezündet zu haben.
Die beiden Angeschuldigten, die nach intensiven Ermittlungen der polizeilichen Ermittlungskommission "EKO Stein" Mitte Juli 2018 festgenommen werden konnten und sich seitdem in Untersuchungshaft befinden, räumen die Tatvorwürfe ein.
Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Für den Tatnachweis hat die Staatsanwaltschaft unter anderem 20 Zeugen benannt.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin
als Hauptabteilungsleiterin