Pressemitteilung 06 vom 13.12.2018
Schmuggel von Solarmodulen:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage
Gut 20 Mio. EUR Antidumping- und Ausgleichszölle sollen die Verantwortlichen einer Nürnberger Firma beim Import von Solarmodulen aus China hinterzogen haben. Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels bzw. Steuerhehlerei oder Beihilfe hierzu hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen zwei Frauen und vier Männer im Alter von 41 bis 56 Jahren erhoben.
Die Europäische Union erhob seit Juni 2013 Antidumping- und Ausgleichszölle bei der Einfuhr von Solarmodulen aus China. Von der Erhebung dieser Eingangsabgaben waren nur Firmen befreit, die sich zur Einhaltung eines bestimmten Mindesteinfuhrpreises verpflichteten.
Der Geschäftsführerin einer Nürnberger Gesellschaft liegt zur Last, chinesische Solar-module unterhalb des vorgegebenen Mindestpreises eingeführt und dies gegenüber den Zollbehörden verschleiert zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass hierdurch Zölle in Höhe von mehr als 20 Mio. EUR verkürzt wurden. Drei Mitarbeiter der Firma sollen die Angeschuldigte bei den Taten unterstützt haben. Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft zwei Kunden der Nürnberger Gesellschaft zur Last, viele der geschmuggelten Solarmodule deutlich unter dem Mindestpreis angekauft zu haben. Die Einhaltung der Preisvorgaben sollen die Angeschuldigten dabei nur vorgetäuscht haben, indem sie verschleierte Rückzahlungen oder die Manipulation von Montage- und Zubehörkosten vereinbarten.
Zwei der Angeschuldigten befinden sich seit Oktober 2017 und März 2018 in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen zwei weitere Angeschuldigte wurden nach einigen Wochen außer Vollzug gesetzt.
Alle sechs Angeschuldigten haben sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens zu den Tatvorwürfen geäußert. Drei von ihnen sind weitgehend geständig, drei bestreiten die ihnen zur Last gelegten Taten.
Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die 271 Seiten umfassende Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
I.A.
gez. Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin
als Hauptabteilungsleiterin