Pressemitteilung 03 vom 21.09.2021
Mutmaßlicher Betrug beim Handel mit Atemschutzmasken: Haftbefehle außer Vollzug gesetzt
Die beiden Geschäftsführer einer Firma mit Sitz im Raum Neumarkt i.d.OPf., die sich wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken in Untersuchungshaft befanden, sind wieder frei. Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem Haftprüfungstermin am 21.09.2021 die Haftbefehle zwar aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt.
Die beiden Beschuldigten sollen im April 2020 in mehreren Fällen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken verkauft haben. Es bestand der Verdacht, dass diese Masken nicht dem europäischen Schutzstandard entsprachen. Zur Täuschung über die Qualität sollen die Beschuldigten eine gefälschte Bestätigung vorgelegt haben.
Nach Auffassung des Amtsgerichts bestehe derzeit kein dringender Verdacht mehr, dass die Masken tatsächlich nicht der vereinbarten Prüfnorm entsprachen. Hingegen habe sich der dringende Verdacht der Urkundenfälschung erhärtet. Ebenso bestehe der dringende Verdacht fort, dass die Beschuldigten es ernsthaft für möglich hielten, dass die Masken nicht die Norm erfüllten. Das Amtsgericht bejaht deshalb weiterhin den dringenden Verdacht eines versuchten Betrugs.
Auch der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe nach Ansicht des Amtsgerichts Nürnberg fort. In Anbetracht der jetzigen Verdachtslage sei die Straferwartung jedoch nicht mehr so hoch, dass ein Vollzug der Haftbefehle erforderlich sei. Die Haftbefehle wurden deshalb gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Weitere Auskünfte können mit Rücksicht auf die fortlaufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin
als Hauptabteilungsleiterin