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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 04 vom 10.06.2022

Mutmaßlicher Betrug beim Handel mit Atemschutzmasken:

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen die beiden Geschäftsführer einer Firma mit Sitz im Raum Neumarkt i.d.OPf. erhoben. 

Die beiden Angeschuldigten im Alter von 31 und 34 Jahren sollen im April 2020 in mehreren Fällen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken verkauft haben, die das LGL benötigte, um sie unter anderem an Kliniken und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zum medizinischen Gebrauch zu verteilen.

Tatsächlich sollen nach dem Ergebnis der Ermittlungen bei vier dieser Lieferungen über insgesamt gut 2,5 Mio. Masken knapp die Hälfte der Produkte nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben. Es besteht der Verdacht, dass die Angeschuldigten dies auch zumindest ernsthaft für möglich hielten und in Kauf nahmen. Zur Täuschung über die Qualität sollen die Angeschuldigten eine gefälschte Bestätigung vorgelegt haben. 

Da die unterschiedliche Qualität der Masken optisch nicht erkennbar und eine Unterscheidung zwischen schadhaften und einwandfreien Produkten deshalb nicht möglich gewesen sein soll, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass die kompletten Lieferungen nicht für den beabsichtigten medizinischen Gebrauch geeignet und deshalb für das LGL wertlos waren. Die Ermittlungsbehörde ist deshalb der Ansicht, dass dem LGL ein Schaden in Höhe von gut 2 Mio. EUR entstanden ist.

Im September 2020 sollen die Angeschuldigten schließlich vom chinesischen Hersteller der Masken den Hinweis erhalten haben, dass es bei den zuletzt gelieferten Chargen Qualitätsprobleme gäbe. Der Hersteller soll die Angeschuldigten ausdrücklich aufgefordert haben, diese Masken zu vernichten. Es besteht der Verdacht, dass die Angeschuldigten die noch vorhandenen Masken gleichwohl in der Folge in insgesamt 25 Fällen an verschiedene Apotheken und Unternehmen für medizinischen Bedarf verkauft haben. Bei fünf dieser Verkäufe (insgesamt 12.000 Masken zum Gesamtpreis von ca. 1.500 EUR) sollen sie dabei auch weiter die laut Hersteller nicht mehr zutreffende Typenbezeichnung verwendet haben. In den übrigen 20 Fällen (knapp 140.000 Masken zum Gesamtpreis von gut 15.000 EUR) handelte es sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen zwar tatsächlich um medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken, die der europäischen Prüfnorm entsprachen. Aufgrund der vorangegangenen Warnung des chinesischen Herstellers besteht jedoch der Verdacht, dass die Angeschuldigten das Gegenteil für möglich hielten und in Kauf nahmen, um die noch vorrätigen Masken absetzen zu können.

Insgesamt lautet der Anklagevorwurf deshalb auf Betrug in neun Fällen, versuchter Betrug in 20 Fällen und Urkundenfälschung.

Die beiden Angeschuldigten haben sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens zu den Tatvorwürfen geäußert und bestreiten die ihnen zur Last gelegten Taten.

Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 47 Zeugen und zwei Sachverständige benannt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.

I.A.

gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältinals Hauptabteilungsleiterin