Pressemitteilung 03 vom 26.01.2023
Korruptionsverdacht bei der Vergabe von Taxiprüfungen:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer Nürnberg soll zu Unrecht Bestätigungen über bestandene Fachkundeprüfungen für Taxiunternehmer ausgestellt und hierfür Geld kassiert haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen ihn und zwei Gehilfen Anklage wegen Bestechlichkeit und Beihilfe hierzu erhoben.
Bis zu seiner sofortigen Kündigung im Oktober 2018 war der 53-Jährige bei der IHK Nürnberg mit der Durchführung von sogenannten Fachkundeprüfungen für das Taxigewerbe betraut. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Genehmigung zum Betrieb eines Taxiunternehmens.
Es besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte seit 2016 zusätzliche Prüfungstermine ansetzte, in denen der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt war und in denen er den Prüflingen bei der Beantwortung der Fragen half. Anschließend soll der Angeschuldigte Urkunden über das Bestehen der Prüfung erstellt und übergeben haben.
Zwei weitere Männer im Alter von 44 und 60 Jahren sollen den Angeschuldigten unterstützt haben, indem sie mehrere der überwiegend auswärtigen Prüflinge anwarben und deren Anreise nach Nürnberg organisierten. Darüber hinaus sollen sie sich um die Anmeldung eines Scheinwohnsitzes in Nürnberg gekümmert haben, der erforderlich war, um die Zuständigkeit der hiesigen IHK zu begründen.
Nach den Ermittlungen sollen die Prüflinge für diesen Service und für das Bestehen der Prüfung einen Betrag in vierstelliger Höhe gezahlt haben, den die Angeschuldigten jeweils unter sich aufteilten.
Insgesamt überprüften die Ermittlungsbehörden im Laufe des Verfahrens rund 200 Prüflinge, denen von 2016 bis 2018 das Bestehen der Prüfung bescheinigt worden war. In ihrer Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen IHK-Mitarbeiter nun 17 Fälle der Bestechlichkeit zur Last, durch die ihm ein Betrag in 5-stelliger Höhe zugeflossen sein soll. Darüber hinaus geht die Anklagebehörde davon aus, dass er durch eine Vielzahl weiterer, im Einzelnen jedoch nicht mehr identifizierbarer Fälle Gelder in 6-stelliger Höhe erhalten hat. Seinen beiden Unterstützern wird Beihilfe in zwei bzw. acht Fällen vorgeworfen.
Die Angeschuldigten haben im Ermittlungsverfahren keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem 28 Zeugen und eine Vielzahl von Urkunden und sonstigen Unterlagen benannt.
Die Vorsitzende eines Schöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
I.A.
gez.
Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin