Pressemitteilung 7 vom 06.09.2023
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und des Polizeipräsidiums Mittelfranken
Im Fall Alexandra R.: Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige vollzogen
Am 06.09.2023 wurden der
ehemalige Lebensgefährte von Alexandra R., der 50-jährige Dejan B., und sein
Geschäftspartner, der 48-jährige Ugur T., aufgrund eines Haftbefehls des
Amtsgerichts Nürnberg festgenommen. Beide sind dringend tatverdächtig, Alexandra
R. am 09.12.2022 entführt und ermordet zu haben.
Am 09.12.2022 verschwand die im 8. Monat schwangere 39-jährige Alexandra R. aus dem Nürnberger Stadtteil Katzwang, nachdem sie ihr Pflegekind in einer Kindertagesstätte abgegeben hatte. Es besteht der dringende Verdacht, dass sie Opfer eines Gewaltdelikts wurde, obwohl ihre Leiche bis heute nicht gefunden wurde.
Nach umfangreichen Ermittlungen einer Sonderkommission der Kriminalpolizei Nürnberg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in zahlreichen europäischen Ländern und der Auswertung von inzwischen etwa 900 Spuren und Hinweisen konkretisierte sich der Tatverdacht gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten Dejan B. und dessen Geschäftspartner Ugur T.. Auch bestanden geschäftliche Verflechtungen zwischen Alexandra R. und den Beschuldigten.
Nach der Trennung im Frühjahr 2022 soll Dejan B. die Geschädigte aus wirtschaftlichen Gründen bedroht haben. Zusammen mit seinem Geschäftspartner Ugur T. soll er darüber hinaus auf betrügerische Weise einen Vollstreckungstitel über eine sechsstellige Geldsumme gegen die Geschädigte erwirkt haben, wogegen sich Alexandra R. zivilrechtlich zur Wehr setzte. Zudem lagen mehrere Strafanzeigen von ihr gegen die Beschuldigten vor.
Die Ermittlungsbehörden gehen deswegen davon aus, dass die Beschuldigten Alexandra R. am 09.12.2022 in ihre Gewalt brachten, töteten und die Leiche an einen bislang unbekannten Ort verbrachten.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ das Amtsgericht Nürnberg am 05.09.2023 Haftbefehle gegen Dejan B. und Ugur T. u.a. wegen Geiselnahme und Mordes. Beide Beschuldigte wurden am Morgen des 06.09.2023 an ihren Wohnanschriften festgenommen und werden nun dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
I.A.
Heike Klotzbücher
Oberstaatsanwältin